Leistungsfähige Feuerwehr

Aufgaben und Organisation

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Feuerwehr bei Verkehrsunfall im Einsatz_Quelle Karl.

Aufgaben

Gemeinden

Die Gemeinden unterhalten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr (Gemeindefeuerwehr), um bei Schadenfeuer und öffentlichen Notständen sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen Hilfe zu leisten. Dabei müssen die Gemeinden Feuerwehreinsatzkräfte in ausreichender Anzahl und mit der notwendigen fachlichen Qualifikation stellen sowie die notwendigen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten.

Landkreise

Die Landkreise haben die Pflicht, ständig besetzte Leitstellen für die Feuerwehren zu schaffen und zu betreiben. Ferner unterstützen sie die Gemeindefeuerwehren bei der Durchführung von Aus- und Fortbildungen sowie bei Beschaffungen. Der Kreisbrandmeister kann die Feuerwehrkommandanten der kreisangehörigen Gemeindefeuerwehren bei größeren Einsätzen unterstützen.

Land

Das Land fördert die Aus- und Fortbildung insbesondere durch den Betrieb der Landesfeuerwehrschule. Darüber hinaus unterstützt es die Gemeinden und Landkreise bei der Beschaffung und Unterhaltung von Ausrüstungen und Einrichtungen. Grundlage der finanziellen Unterstützung ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen. Bei den Regierungspräsidien ist der Bezirksbrandmeister für die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten verantwortlich, beim Innenministerium der Landesbranddirektor.

Organisation

Die Gemeindefeuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde. Sie besteht aus mindestens einer Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. In Städten über 100.000 Einwohnern ist zusätzlich zu den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr eine Abteilung Berufsfeuerwehr aufzustellen. Die Gemeinde regelt die Organisation und Gliederung der Feuerwehr durch eine Feuerwehrsatzung. Außerdem gibt es in großen Betrieben Werkfeuerwehren, die zum Schutz des Betriebs von diesen unterhalten werden.

In Baden-Württemberg sind über 112.000 ehrenamtliche und über 2.300 hauptamtliche Feuerwehrangehörige in den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehren zum Schutz der Bürger tätig. Darüber hinaus sind mehr als 33.000 Mädchen und Jungen in den Jugendfeuerwehren engagiert und über 31.000 Seniorinnen und Senioren in den sogenannten Altersabteilungen. Die statistischen Zahlen werden jährlich vom Innenministerium veröffentlicht.