Das Innenministerium schreibt 2019 erneut den Donauschwäbischen Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg aus, der alle zwei Jahre vergeben wird. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2019.
„Wer den Ort seiner Herkunft verlassen musste, für den ist die eigene kulturelle Tradition als Erbstück der Heimat besonders wichtig. Zur Pflege und Würdigung dieses Erbes soll in diesem Jahr wieder der Donauschwäbische Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg verliehen werden“ erklärte der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister und Landesbeauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler Thomas Strobl.
Das Land Baden-Württemberg vergibt den Donauschwäbischen Kulturpreis alle zwei Jahre. In diesem Jahr wird der Preis für den Bereich Kulturvermittlung (Literatur – Musik – Bildende Kunst – Medien) ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2019.
Der Kulturpreis besteht aus einem mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreis und zwei Förderpreisen in Höhe von jeweils 2.500 Euro. Die Förderpreise sind für jüngere Personen vorgesehen, die sich erfolgreich als Kulturschaffende oder in der Kulturvermittlung engagieren.
Der Preis wird an Personen verliehen, deren Werk Bezüge zur donauschwäbischen Kultur hat. Angesprochen sind auch Einrichtungen und Initiativen, die kulturelle Angebote zur Geschichte und Kultur der Donauschwaben präsentieren.
„Der Donauschwäbische Kulturpreis ist ein Zeichen der besonderen Verbundenheit des Landes mit den Donauschwaben. Das Land hat deshalb bereits 1954 die Patenschaft über die Volksgruppe der Donauschwaben übernommen“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl.
Die vollständigen Informationen zur Ausschreibung dieses Preises sind auf der Internetseite des Hauses der Heimat des Landes Baden-Württemberg eingestellt. Für weitere Auskünfte steht das Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg auch telefonisch zur Verfügung (0711/66951-14).