Selbstverwaltung

Kommunalverfassung

Neue Präsidentin der Gemeindeprüfungsanstalt

Die Kommunen in Baden-Württemberg - 1.101 Gemeinden und 35 Landkreise - verwalten ihre Angelegenheiten grundsätzlich selbst und in eigener Verantwortung. Dazu können sie eigene "Gesetze" in Form von Satzungen beschließen.

Hauptorgan in den Gemeinden ist der Gemeinderat, in den Landkreisen der Kreistag. Sie werden jeweils von den Bürgern gewählt: Kommunalwahlen.

Der Bürgermeister (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten "Oberbürgermeister") wird ebenfalls direkt von den Bürgern gewählt. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats, Leiter der Gemeindebehörde ("Rathaus") und vertritt die Gemeinde nach außen.

Die Landkreise fördern das Wohl ihrer Einwohner (zum Beispiel durch soziale Einrichtungen) und unterstützen die Gemeinden bei ihren Aufgaben. Vorsitzender des Kreistags ist der von ihm gewählte Landrat, der das Landratsamt - auch als untere Verwaltungs- und damit zugleich staatliche Behörde - leitet und den Landkreis nach außen vertritt.

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