Bürokratieabbau

Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 08.10.2025 das Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden und Landkreise (Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz) beschlossen.

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Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz

Das Gesetz ist am 21.10.2025 in Kraft getreten. Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz soll mit Hilfe des kommunalen Sachverstands einen Beitrag zum Bürokratieabbau in Baden-Württemberg leisten. Es eröffnet Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit, auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen, die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden und Landkreise und der Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden erlassen wurden. Auf diese Weise sollen jeweils im Einzelfall über einen bestimmten Zeitraum von höchstens vier Jahren neue Formen der Aufgabenerledigung oder des Aufgabenverzichts erprobt werden können. Eine Befreiung bedarf der Genehmigung des fachlich zuständigen Ministeriums. Erfolgreiche Erprobungen können in der Folge gegebenenfalls landesweit und dauerhaft umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz und zum Antrags- und Genehmigungsverfahren: