Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zum Datenschutz und Ihren Rechten zusammengestellt.
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren:
- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
- auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
- wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
- welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht haben.
Sollte die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei sein, freuen wir uns, Ihnen Ihre Frage zu beantworten. Dazu einfach eine Mail an pressestelle@im.bwl.de senden und wir antworten Ihnen schnellstmöglich.
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
Pressestelle
Willy-Brandt-Str. 41
70173 Stuttgart
pressestelle@im.bwl.de
Die konkreten Angaben zu den Verantwortlichen für das Internetangebot finden Sie im Impressum.
Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten des Innenministeriums Baden-Württemberg erreichen Sie unter:
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart
Datenschutzbeauftragte@im.bwl.de
Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ministeriums erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.
Die gesetzlichen Grundlagen können Sie im Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a bis e bzw.Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, e, f, g und h der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Im Übrigen gilt ergänzend das Bundes- und Landesdatenschutzgesetz.
Nach Abschluss des Verfahrens können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, etwa um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Es gelten dann die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes. Auch zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde, oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.
Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vorgangs erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.
Das Innenministerium Baden-Württemberg kann Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen als betroffener Person erheben, sondern auch bei anderen Stellen und Personen, zum Beispiel durch Anforderung von Auskünften oder Akten bei anderen Behörden und Gerichten.
Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Vorgangs erhoben wurden, werden in unsere Akten aufgenommen. Die Aufbewahrungsfristen für diese Akten bestimmen sich nach speziellen bundes- und landesrechtlichen Regelungen.
Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten der Nutzerinnen und Nutzer nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. Das heißt die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt etwa für Daten der Nutzerinnen und Nutzer des Online-Shops, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
Sie haben jederzeit das Recht formlos und ohne Begründung Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten zu bekommen. Dies gilt auch für deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Dieses Recht sichert Ihnen der Artikel 15 DSGVO zu. Es erleichtert uns diese Auskunft ganz wesentlich, wenn Sie uns mitteilen, in welchem Zusammenhang wir aus Ihrer Sicht Ihre Daten erhalten haben. Bitte wenden Sie sich zudem bei Ihrer Anfrage – soweit möglich – an die Ihnen diesbezüglich bekannte Stelle bei uns im Haus. Auskunft über die gespeicherten Daten gibt Ihnen die Internetredaktion des Innenministeriums: pressestelle@im.bwl.de
Sie haben nach Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Das genannte Recht steht unter dem Vorbehalt der jeweils anzuwendenden Rechtsgrundlage, die besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen kann. Solche Einschränkungen der genannten Rechte können zum Beispiel sich aus den §§ 34 und 35 BDSG ergeben.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DSGVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Akten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten.
Das genannte Recht steht unter dem Vorbehalt der jeweils anzuwendenden Rechtsgrundlage, die besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen kann. Solche Einschränkungen der genannten Rechte können zum Beispiel sich aus den §§ 34 und 35 BDSG ergeben.
Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DSGVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Das genannte Recht steht unter dem Vorbehalt der jeweils anzuwendenden Rechtsgrundlage, die besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen kann. Solche Einschränkungen der genannten Rechte können zum Beispiel sich aus den §§ 34 und 35 BDSG ergeben.
Ein Recht nach Artikel 20 Absatz 1 DSGVO, Daten in einem bestimmten Format zu erhalten und an Dritte zu übermitteln, besteht nicht, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten weder auf der Grundlage einer Einwilligung noch mittels automatisierter Verfahren verarbeiten.
Die genannten Rechte können im Hinblick auf den jeweiligen Vorgang durch ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union gemäß Artikel 23 Absatz 1 DS-GVO beschränkt sein.
Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten nicht auf der Grundlage einer Einwilligung, sondern aufgrund eines gesetzlichen Tatbestandes wie Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO verarbeiten, können Sie der künftigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen (Artikel 21 DS-GVO). Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise § 36 BDSG.
Aufsichtsbehörde und Beschwerdemöglichkeit
Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber frei, sich mit Beschwerden nach Artikel 77 DSGVO auch an den Datenschutzbeauftragten des Landes wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Königstraße 10a
70173 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht innehat.