Mobilfunk

Mobilfunk – Die Grundlagen

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Smart City Mobilfunk 5G

Der Mobilfunk ist mittlerweile aus unserer aller Leben nicht mehr wegzudenken. Ganz gleich, ob im privaten und beruflichen Kontext, im ländlichen oder urbanen Raum – schnelles und überall verfügbares Internet ist essentiell für die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.

Immer mehr Menschen nutzen Smartphones oder auch Tablets und Laptops mit SIM-Karten für Musik- und Video-Streaming, soziale Netzwerke, Navigation, Telefonie oder mobiles Internet. Die Nutzung mobiler Datendienste hat in den letzten zehn Jahren in Deutschland um mehr als das 80-fache zugenommen. Im Jahr 2023 betrug das mobile Datenvolumen 9.118.000 GB – Tendenz weiter steigend (gegenüber 2020 betrug der Zuwachs 129 Prozent).

Gleichzeitig waren zum Ende 2023 nach Erhebungen der Bundesnetzagentur 105,4 Mio. SIM-Karten in Deutschland aktiv. Mittlerweile wird über die Mobilfunknetze deutlich mehr telefoniert als über das Festnetz. So wurden 2023 über 153,5 Mrd. abgehende Gesprächsminuten gemessen. Im Festnetz dagegen „nur“ 64 Mrd. Minuten (2022: ca. 80 Mrd.). Der rasant wachsende Bedarf kann in den nächsten Jahren nur durch flächendeckende und leistungsfähige Mobilfunknetze gedeckt werden.

Zuständigkeit Mobilfunkausbau

Seitdem im Jahr 1998 der Telekommunikationssektor in Deutschland liberalisiert wurde, liegt die Verantwortung für das Telekommunikationswesen und damit auch für den Ausbau der Mobilfunknetze in den Händen der privaten Mobilfunknetzbetreiber. Bis Anfang 2019 waren dies in Deutschland die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica. Bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen, die im Juni 2019 abgeschlossen wurde, kam mit 1&1 Drillisch ein vierter Netzbetreiber hinzu.

Versorgungsauflagen

In Deutschland werden Mobilfunkfrequenzen von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vergeben. Mit der Nutzung der Frequenzen sind umfangreiche Versorgungsauflagen verbunden, die die Mobilfunkunternehmen erfüllen müssen.

Um die Mobilfunkversorgung in Deutschland weiter zu verbessern, war die letzte Frequenzvergabe im Jahr 2019 mit folgenden Auflagen an die Mobilfunknetzbetreiber geknüpft:

Bis Ende 2022 Bis Ende 2024
98 Prozent der Haushalte je Bundesland
mit mindestens 100 MBit/s
Alle übrigen Bundesstraßen mit mind. 100 Mbit/s
Bundesautobahnen mit mind. 100 MBit/s Alle Landes- und Staatsstraßen mit mind. 50 Mbit/s
wichtigste Bundesstraßen mit mind. 100 MBit/s alle übrigen Schienenwege mit mind. 50 Mbit/s
Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen
pro Tag mit mind. 100 MBit/s

 

Seehäfen und Wasserstraßen mit mind. 50 Mbit/s

Errichtung von 1.000 5G-Basisstationen
Errichtung von 500 Basisstationen mit
mind. 100 Mbit/s in weißen Flecken

Die Einhaltung dieser Versorgungsauflagen wird von der BNetzA überprüft.

Derzeit prüft die BNetzA, ob die Versorgungsauflagen, die die Netzbetreiber bis Ende 2022 zu erfüllen hatten, eingehalten worden sind.

Aktuelle Darstellung der Versorgung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Mobilfunknetzabdeckung in Baden-Württemberg bezogen auf die Fläche und nach Technologie durch mindestens einen Netzbetreiber.

  4G (LTE) 5G Graue Flecken* Weiße Flecken** Funklöcher***
Baden-Württemberg

96,02 %

86,89 %

21,25 %

3,49 %

0,19 %

Quelle: Bundesnetzagentur, Stand April 2024.

*Graue Flecken: Gebiete, die von mindestens einem, aber nicht allen Netzbetreibern mit 4G oder 5G versorgt werden.

**Weiße Flecken: Gebiete, in denen keine Versorgung mit 4G oder 5G besteht.

***Funklöcher: Gebiete, die mit keiner Technologie (2G/4G oder 5G) versorgt werden.

Die interaktive Mobilfunk-Monitoring-Karte der Bundesnetzagentur stellt die von den Mobilfunknetzbetreibern übermittelten Informationen über die Mobilfunk-Netzabdeckung mit den Mobilfunkstandards 2G, 4G und 5G dar.

Mobilfunkförderprogramm des Bundes

Zur Schließung von sog. „weißen Flecken“2 hat der Bund zusätzlich ein Mobilfunkförderprogramm aufgelegt, das zentraler Bestandteil der am 18. November 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Mobilfunkstrategie ist. Das Mobilfunkförderprogramm des Bundes, für das die EU-Kommission am 25. Mai 2021 grünes Licht gegeben hat, hat ein Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro und ist ausgelegt für die Errichtung von bis zu 5.000 Mobilfunkmasten in „weißen Flecken“, wo keine Ausbauverpflichtungen durch die Mobilfunknetzbetreiber vorliegen und ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht erfolgt. Ergänzend zu dem privatwirtschaftlichen Ausbau und den Ausbauverpflichtungen soll so eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten realisiert werden.

Mit der Umsetzung dieses Förderprogramms hat die Bundesregierung die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) beauftragt. Die MIG hat im April 2021 ihre operative Arbeit aufgenommen und bereits erste Markterkundungsverfahren – auch in Baden-Württemberg – durchgeführt. Im Dezember 2022 fand die Veröffentlichung der ersten beiden Förderaufrufe für Mobilfunkmasten in Baden-Württemberg statt. Im Sommer 2023 wurde der erste Förderbescheid zur Errichtung eines geförderten Mobilfunkmasten in der Gemeinde Ingelfingen im Hohenlohekreis ausgehändigt.

1 Funkloch: Gebiete, in denen keine Versorgung unabhängig von der Technologie (2G, 3G, 4G oder 5G) durch einen der vier Mobilfunknetzbetreiber besteht.

2 Weißer Fleck: Gebiete, in denen keine Versorgung mit einer mobilen Sprach- und mobilen und breitbandigen Datenübertragung (3G oder besser) durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber besteht.

Maßnahmen der Landesregierung zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus

Um das Ziel einer flächendeckenden und leistungsfähigen Mobilfunkversorgung in Baden-Württemberg zu erreichen, unterstützt die Landesregierung den Mobilfunkausbau durch eine Vielzahl an Maßnahmen. Dazu zählen u. a.:

Mobilfunk-Standorterfassungstool

Die Standortfindung für Mobilfunkanlagen zählt zu den größten Herausforderungen beim Mobilfunkausbau. Das Kompetenzzentrum für Breitband und Mobilfunk im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen stellt ein Tool zur Verfügung, mit dem Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Standorte melden können, die sie für den Mobilfunkausbau bereitstellen wollen. Seit dem Start des Meldetools Mitte 2022 wurden bereits über 200 Standorte an die Mobilfunknetzbetreiber übermittelt. Das Mobilfunk-Standorterfassungstool ist hier abrufbar.

Runder Tisch Mobilfunk

Um den Austausch zwischen den wichtigsten Stakeholdern im Bereich Mobilfunk – Mobilfunknetzbetreiber, Kommunale Landesverbände und Fachministerien – zu fördern, wurde im Jahr 2022 durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen der „Runde Tisch Mobilfunk“ ins Leben gerufen.

Bei diesen Veranstaltungen werden bestimmte Schwerpunktthemen sowie Herausforderungen und Hürden beim Mobilfunkausbau in Baden-Württemberg identifiziert und vertieft diskutiert sowie Lösungswege aufgezeigt.

Anpassung der Landesbauordnung (LBO)

Für eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten müssen in den kommenden Jahren zahlreiche zusätzliche Mobilfunkstandorte errichtet und ein erheblicher Teil vorhandener Standorte aufgerüstet werden. Den baurechtlichen Rahmenbedingungen in der Landesbauordnung (LBO) kommt dabei eine bedeutende Rolle beim Mobilfunknetzausbau zu. Der baden-württembergische Landtag hat im Mai 2023 ein Gesetz zur Anpassung der LBO beschlossen. Die Änderungen sind seit Juni 2023 in Kraft.

Konkret geht es um:

  • die Erweiterung der Verfahrensfreiheit für Mobilfunkanlagen,
  • die Verringerung von Abstandsflächen für Mobilfunkanlagen,
  • die Verfahrensfreistellung von ortsveränderlichen Mobilfunkanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten.

Die Änderungen in der LBO sind ein Ergebnis des Runden Tischs Mobilfunk und sollen die Errichtung von Mobilfunkantennen erleichtern, einen Bürokratieabbau herbeiführen und den Mobilfunk- und 5G-Ausbau in Baden-Württemberg wirkungsvoll beschleunigen.

Weitere Informationen rund um das Thema „Mobilfunk und 5G“ sind unter www.mobilfunk-bw.de abrufbar.