Gleichzeitig waren zum Ende 2024 nach Erhebungen der Bundesnetzagentur 109,2 Mio. SIM-Karten in Deutschland aktiv. Mittlerweile wird über die Mobilfunknetze deutlich mehr telefoniert als über das Festnetz. So wurden 2024 über 147,8 Mrd. abgehende Gesprächsminuten gemessen. Im Festnetz dagegen „nur“ etwa 57 Mrd. Minuten. Der rasant wachsende Bedarf kann in den nächsten Jahren nur durch flächendeckende und leistungsfähige Mobilfunknetze gedeckt werden.
Zuständigkeit Mobilfunkausbau
Seitdem im Jahr 1998 der Telekommunikationssektor in Deutschland liberalisiert wurde, liegt die Verantwortung für das Telekommunikationswesen und damit auch für den Ausbau der Mobilfunknetze in den Händen der privaten Mobilfunknetzbetreiber. Bis Anfang 2019 waren dies in Deutschland die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica. Bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen, die im Juni 2019 abgeschlossen wurde, kam mit 1&1 Drillisch ein vierter Netzbetreiber hinzu.
Versorgungsauflagen
In Deutschland werden Mobilfunkfrequenzen von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vergeben. Mit der Nutzung der Frequenzen sind umfangreiche Versorgungsauflagen verbunden, die die Mobilfunkunternehmen erfüllen müssen.
Um die Mobilfunkversorgung in Deutschland weiter zu verbessern, war die letzte Frequenzvergabe im Jahr 2025 mit folgenden Auflagen an die Mobilfunknetzbetreiber geknüpft:
- eine Versorgung von bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030,
- eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
- eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
- eine Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s ab 2029 und
- eine Versorgung aller Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030.
Die Einhaltung dieser Versorgungsauflagen wird von der BNetzA überprüft.
Aktuelle Darstellung der Versorgung
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Mobilfunknetzabdeckung in Baden-Württemberg bezogen auf die Fläche und nach Technologie durch mindestens einen Netzbetreiber.
Quelle: Bundesnetzagentur, Stand Oktober 2025.
*Graue Flecken: Gebiete, die von mindestens einem, aber nicht allen Netzbetreibern mit 4G oder 5G versorgt werden.
**Weiße Flecken: Gebiete, in denen keine Versorgung mit 4G oder 5G besteht.
***Funklöcher1: Gebiete, die mit keiner Technologie (2G/4G oder 5G) versorgt werden.
Die interaktive Mobilfunk-Monitoring-Karte der Bundesnetzagentur stellt die von den Mobilfunknetzbetreibern übermittelten Informationen über die Mobilfunk-Netzabdeckung mit den Mobilfunkstandards 2G, 4G und 5G dar.
Zur Schließung von sog. „weißen Flecken“2 hat der Bund zusätzlich ein Mobilfunkförderprogramm aufgelegt, das zentraler Bestandteil der am 18. November 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Mobilfunkstrategie ist. Das Mobilfunkförderprogramm des Bundes, für das die EU-Kommission am 25. Mai 2021 grünes Licht gegeben hat, hat ein Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro. Gebiete, in denen keine Ausbauverpflichtungen durch die Mobilfunknetzbetreiber vorliegen und ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht erfolgt sollen geförderte ausgebaut werden. Ergänzend zu dem privatwirtschaftlichen Ausbau und den Ausbauverpflichtungen soll so eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten realisiert werden.
Mit der Umsetzung dieses Förderprogramms hat die Bundesregierung die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) beauftragt. Die MIG hat im April 2021 ihre operative Arbeit aufgenommen und bereits erste Markterkundungsverfahren – auch in Baden-Württemberg – durchgeführt. Insgesamt sollen in Baden-Württemberg 53 geförderte Mobilfunkstandorte entstehen.
Die Förderrichtlinie des Mobilfunkförderprogramm des Bundes ist Ende 2024 ausgelaufen. Gebiete, die bis zum 31.12.2024 keinen Förderbescheid erhalten haben, können daher nicht mehr gefördert ausgebaut werden.
Maßnahmen der Landesregierung zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus
Um das Ziel einer flächendeckenden und leistungsfähigen Mobilfunkversorgung in Baden-Württemberg zu erreichen, unterstützt die Landesregierung den Mobilfunkausbau durch eine Vielzahl an Maßnahmen. Dazu zählen u.a.:
Mobilfunk-Standorterfassungstool
Die Standortfindung für Mobilfunkanlagen zählt zu den größten Herausforderungen beim Mobilfunkausbau. Das Kompetenzzentrum für Breitband und Mobilfunk im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen stellt ein Tool zur Verfügung, mit dem Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Standorte melden können, die sie für den Mobilfunkausbau bereitstellen wollen. Seit dem Start des Meldetools Mitte 2022 wurden bereits rund 270 Standorte an die Mobilfunknetzbetreiber übermittelt. Das Mobilfunk-Standorterfassungstool ist hier abrufbar.
Runder Tisch Mobilfunk
Um den Austausch zwischen den wichtigsten Stakeholdern im Bereich Mobilfunk – Mobilfunknetzbetreiber, Kommunale Landesverbände und Fachministerien – zu fördern, wurde im Jahr 2022 durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen der „Runde Tisch Mobilfunk“ ins Leben gerufen.
Bei diesen Veranstaltungen werden bestimmte Schwerpunktthemen sowie Herausforderungen und Hürden beim Mobilfunkausbau in Baden-Württemberg identifiziert und vertieft diskutiert sowie Lösungswege aufgezeigt.
Anpassung der Landesbauordnung (LBO)
Für eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten müssen in den kommenden Jahren zahlreiche zusätzliche Mobilfunkstandorte errichtet und ein erheblicher Teil vorhandener Standorte aufgerüstet werden. Den baurechtlichen Rahmenbedingungen in der Landesbauordnung (LBO) kommt dabei eine bedeutende Rolle beim Mobilfunknetzausbau zu. Im Juni 2023 wurde die Landesbauordnung angepasst, unter anderem um den Mobilfunkausbau weiter zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Zu den beschlossenen Maßnahmen zählen die Erweiterung der Verfahrensfreiheit, die Reduzierung der Abstandsflächen im Außenbereich und die Verlängerung der Standzeit von mobilen Mobilfunkantennen. Die zuvor vorgesehene Standsicherheitsprüfung bei Antennenanlagen im Außenbereich wurde aufgehoben. Damit wurde die Errichtung neuer Mobilfunkanlagen rechtlich und praktisch erheblich erleichtert. Im März 2025 hat der Landtag unter anderem die Einführung einer höhenunabhängigen Genehmigungsfiktion für die Errichtung von Mobilfunkanlagen beschlossen;
Die Änderungen in der LBO waren u. a. ein Ergebnis des Runden Tischs Mobilfunk und sollen die Errichtung von Mobilfunkantennen erleichtern, einen Bürokratieabbau herbeiführen und den Mobilfunk- und 5G-Ausbau in Baden-Württemberg wirkungsvoll beschleunigen.
Weitere Informationen rund um das Thema „Mobilfunk und 5G“ sind unter www.mobilfunk-bw.de abrufbar.