Elektronische Aktenführung

Landeseinheitliche E-Akte BW

Die E-Akte BW ist das landeseinheitliche IT-System, mit dem die Beschäftigten der Landesverwaltung die Akten digital führen und bearbeiten. Die E-Akte BW ist ein grundlegender Baustein der Digitalisierungsstrategie des Landes Baden-Württemberg.

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Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit dem E-Government-Gesetz Baden-Württemberg die Grundlage für die Einführung eines landeseinheitlichen IT-Systems – der E-Akte BW – geschaffen. Die fachliche Verantwortung für dieses System, dessen Einführung und Weiterentwicklung liegt federführend bei der Stabsstelle E-Akte BW.

Mit der Einführung der elektronischen Akte hat die Stabsstelle E-Akte BW die Aktenführung, Vorgangsbearbeitung und die gesamte Arbeitsorganisation in der Landesverwaltung Baden-Württemberg grundlegend modernisiert. Dies erfolgte im Zusammenwirken mit den Ressorts, ihren Geschäftsbereichen, der zentralen IT-Dienstleisterin BITBW und der Herstellerin der E-Akte BW, der Firma PDV GmbH. Im Juli 2024 wurde nach nur vier Jahren im Rollout die E-Akte BW in der letzten der 213 Landesbehörden ausgerollt.

Über 24.000 Beschäftigte der Landesverwaltung arbeiten seitdem mit der landeseinheitlichen E-Akte BW und nach einheitlichen Standards. Sie legen Schriftgut thematisch nach dem Landeseinheitlichen Aktenplan ab. Ebenso steuern sie damit die Bearbeitungsprozesse. Das System dokumentiert diese nachvollziehbar und transparent. Die E-Akte BW erleichtert damit die ordnungsgemäße Schriftgutverwaltung und sichert die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Aktenführung sowie die Kontinuität im Verwaltungshandeln nachhaltig. Sie bildet verbunden mit weiteren E‑Government-Verfahren eine Brücke zwischen der Bürgerschaft, der Wirtschaft und der Verwaltung sowie zwischen den Behörden.