Digitale Verwaltung

Onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz (OZG), das die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen regelt, wurde geändert („OZG 2.0“) und bringt einige Neuerungen mit sich.

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Ein Meilenstein für die Verwaltungsdigitalisierung: Das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) – Arbeitstitel „OZG 2.0“ – wurde am 14. Juni 2024 durch Bundestag und Bundesrat beschlossen und ist 24.07.2024 in Kraft getreten.

Ziel des OZG-Änderungsgesetzes

Das OZG-Änderungsgesetz soll die Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch digitale Angebote einfacher, sicherer und von überall zugänglich machen. Es zielt darauf ab, die Digitalisierung in Deutschland zu vereinheitlichen. Der Bund verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren einheitliche technische Vorgaben und Standards festzulegen.

Nutzen für Bürgerinnen und Bürger

  • BundID: Ein zentrales Nutzerkonto, das es ermöglicht, sich deutschlandweit für digitale Verwaltungsleistungen zu identifizieren. Es wird zur DeutschlandID weiterentwickelt.
  • Digitale Kommunikation: Anträge und Bescheide können komplett online über ein integriertes Postfach bearbeitet werden. Höhere Sicherheitsstandards werden durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt.
  • Wegfall der Zettelwirtschaft: Mit dem Once-Only-Prinzip müssen Nachweise wie Geburtsurkunden nicht mehr selbst eingereicht werden. Behörden können diese mit Zustimmung der Antragstellenden abrufen.
  • Datenhoheit: Nutzerinnen und Nutzer können künftig sehen, wenn ihre Daten zwischen öffentlichen Stellen übermittelt werden.
  • Recht auf digitale Verwaltung: Nach vier Jahren haben Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch auf elektronische Verwaltungsleistungen.

Nutzen für Unternehmen

Unternehmen können ihre Anträge über ein digitales Organisationskonto stellen, was die Nutzung einfacher und transparenter macht. Alle verwaltungsbezogenen Leistungen sollen innerhalb von fünf Jahren nur noch digital angeboten werden.

Wesentliche Initiativen

Um die Digitalisierung zu fördern, unterstützt die Bundesregierung in den Jahren 2023 und 2024 die Länder bei 16 wichtigen Verwaltungsleistungen, wie der Ummeldung des Wohnsitzes oder der Beantragung eines Führerscheins, damit diese vollständig digital verfügbar sind. Der Bund arbeitet auch an verbindlichen Standards und der Modernisierung von Registern, um die Verwaltung zu entlasten.