Der Ausbau digitaler Verwaltungsangebote verlangt ein koordiniertes Vorgehen innerhalb des Landes sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden. Seit 2019 arbeiten deswegen das Land und die Kommunen auf der Grundlage einer E-Government-Vereinbarung zusammen, um die digitale Transformation der Verwaltung in Baden-Württemberg zu forcieren.
Damit die Digitalisierung in der Fläche des Landes gelingt und künftig noch mehr Verwaltungsverfahren vom Online-Antrag bis zum digitalen Bescheid völlig digital bearbeitet werden, haben das Land und die Kommunen die Vereinbarung im Jahr 2026 überarbeitet und weiterentwickelt. Zu den zentralen Neuerungen gehören:
- ein klares Vorgehensmodell: Das Verfahren für die Einführung neuer Onlinedienste wird verständlich und verbindlich strukturiert – von der ersten Idee bis zum flächendeckenden Einsatz in Rathäusern und Landratsämtern
- die konsequente Standardisierung: Land und Kommunen setzen verstärkt auf einheitliche technische Schnittstellen und Datenformate, um die reibungslose Kommunikation zwischen den verschiedenen IT-Systemen auf allen Verwaltungsebenen sicherzustellen.
- die ressortübergreifende Zusammenarbeit: Digitalisierung ist nicht nur eine Aufgabe des Digitalisierungsministeriums; erstmals werden in dieser Vereinbarung alle Landesressorts aktiv einbezogen.