Digitale Verwaltung

E-Government-Vereinbarung

Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist eine Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen unerlässlich. Den Rahmen hierfür bildet eine E-Government-Vereinbarung.

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Der Ausbau digitaler Verwaltungsangebote verlangt ein koordiniertes Vorgehen innerhalb des Landes Baden-Württemberg und eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen. Damit die Digitalisierung in der Fläche gelingt, haben das Land und die Kommunalen Landesverbände bereits Anfang des Jahres 2019 eine E-Government-Vereinbarung geschlossen, die den Weg zur gemeinschaftlichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschreibt. Sie soll die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen im Land partnerschaftlich und effizient voranbringen.

Die Vereinbarung wird aktuell überarbeitet, um sie insbesondere an die Änderungen in Folge des OZG-Änderungsgesetzes anzupassen.