Sie wollen Ihre Kommune gigabitfähig machen? Wir wollen helfen. Das Land fördert den Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes, mit dem Ziel, stets eine Förderquote von 90 % zu erreichen.
1. Feststellung des Ausbaugebiets
Ein Gebiet darf nur dann gefördert ausgebaut werden, wenn es unterversorgt ist. Auf Grundlage der NGA-Rahmenregelung der EU gelten Gebiete, die nicht über eine Versorgung von mindestens 100 Mbit/s verfügen, als nicht ausreichend versorgt. Unterversorgte Gebiete lassen sich mit demBreitbandatlas des Bundes identifizieren.
Hinweis: Derzeit wird die Förderrichtlinie des Bundes zur Breitbandförderung überarbeitet. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich und ist für ab Frühjahr 2023 vorgesehen.
2. Wird das Gebiet in absehbarer Zeit ausgebaut?
Gibt es ein Unternehmen, das in innerhalb absehbarer Zeit von drei Jahren in dem betreffenden Gebiet eine NGA-Breitbandinfrastruktur bauen möchte? Um dies nachzuweisen, muss eine Markterkundung durchgeführt werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn kein privatwirtschaftliches Unternehmen ein Ausbauinteresse im Rahmen des Markterkundungsverfahrens angekündigt hat.
3. Prüfung: Was sind die Vorgaben für die Förderung?
Hinweis: Derzeit wird die Förderrichtlinie des Bundes zur Breitbandförderung überarbeitet. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich und ist für ab Frühjahr 2023 vorgesehen.
Das Land fördert den Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes, mit dem Ziel, stets eine Förderquote von 90 % zu erreichen.
4. Wie ist die Förderung zu beantragen?
Wir bitten um elektronische Übersendung des Förderantrags mit allen Unterlagen sowie den Erklärungen über das Serviceportal service-bw:
Antragstellung service-bw Bundesförderung
Die Förderanträge können auch per E-Mail an
- breitband-sfr@im.bwl.de für Projekte in den Regierungsbezirken Stuttgart/Freiburg oder
- breitband-katue@im.bwl.de für Projekte in den Regierungsbezirken Karlsruhe/Tübingen
gestellt werden.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Mitfinanzierung zur Bundesförderung Breitbandvorhaben, die nach dem Bundesförderprogramm gefördert werden.
Die Verwaltungsvorschrift Breitbandmitfinanzierung, die Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung, GIS-Nebenbestimmungen BW, das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit sowie Antrags- und Abrechnungsunterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm finden Sie auf den Seiten des Projektträgers des Bundes: Gigabit-Projektträger.
Informationen zum Breitbandförderprogramm des Bundes finden Sie auch auf den Seiten des BMDV.
Das Abrechnungsformular sowie die Schulungsunterlagen sind unter folgenden Links zu finden:
Wir wollen die kommunalen Zuwendungsempfänger so gut es geht bei der Fördermittelabrechnung unterstützen! Daher haben wir unter obenstehenden Links zusätzlich ein Hinweisblatt für das Erstellen von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen veröffentlicht. Dieses enthält neben Ausfüllhinweisen zum Abrechnungsformular auch Tipps zur Vermeidung von Nachforderungen. Bei Fragen zur Fördermittelabrechnung können Sie sich gerne an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de oder an 0711/231-3780 wenden.
Für allgemeine Anfragen:
breitband@im.bwl.de
Erreichbarkeit
Kompetenzzentrum Breitbandausbau:
Tel.: 0711 / 231-3738
Tel.: 0711 / 231-3736
Regierungsbezirke
Stuttgart und Freiburg
breitband-SFR@im.bwl.de
Regierungsbezirke
Karlsruhe und Tübingen
breitband-KATUE@im.bwl.de
Erreichbarkeit Auszahlungsstelle Breitbandausbau:
Tel.: 0711 / 231-3780
Auszahlung-Breitband@im.bwl.de