Sie wollen Ihre Kommune gigabitfähig machen? Wir wollen helfen. Das Land fördert den Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes, mit dem Ziel, stets eine Förderquote von 90 % zu erreichen.
1. Feststellung des Ausbaugebiets
Ein Gebiet darf nur dann gefördert ausgebaut werden, wenn es unterversorgt ist. Auf Grundlage der NGA-Rahmenregelung der EU gelten Gebiete als nicht ausreichend versorgt, wenn sie nicht über eine Versorgung von mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. mindestens 200 Mbit/s symmetrisch verfügen. Unterversorgte Gebiete lassen sich mit dem Breitbandatlas des Bundes Breitbandatlas des Bundes identifizieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projektträgers des Bundes.
2. Wird das Gebiet in absehbarer Zeit ausgebaut?
Gibt es ein Unternehmen, das in innerhalb absehbarer Zeit von drei Jahren in dem betreffenden Gebiet eine NGA-Breitbandinfrastruktur bauen möchte? Um dies nachzuweisen, muss eine Markterkundung durchgeführt werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn kein privatwirtschaftliches Unternehmen ein Ausbauinteresse im Rahmen des Markterkundungsverfahrens angekündigt hat.
3. Prüfung: Was sind die Vorgaben für die Förderung?
Alle relevanten Informationen zum Förderprogramm des Bundes finden Sie auf der Webseite des Projektträgers des Bundes.
Das Land fördert den Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes, mit dem Ziel, stets eine Förderquote von 90 % zu erreichen.
4. Wie ist die Förderung zu beantragen?
Wir bitten um elektronische Übersendung des Förderantrags mit allen Unterlagen sowie den Erklärungen über das Serviceportal service-bw:
Antragstellung service-bw Bundesförderung
Die Förderanträge können auch per E-Mail an breitband@im.bwl.de gestellt werden.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Mitfinanzierung zur Bundesförderung Breitbandvorhaben, die nach dem Bundesförderprogramm gefördert werden.
Die Verwaltungsvorschrift Breitbandmitfinanzierung, die Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung, GIS-Nebenbestimmungen BW, das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit sowie Antrags- und Abrechnungsunterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm finden Sie auf den Seiten des Projektträgers des Bundes: Gigabit-Projektträger.
Informationen zum Breitbandförderprogramm des Bundes finden Sie auch auf den Seiten des BMDV.
Das Abrechnungsformular sowie die Schulungsunterlagen sind unter folgenden Links zu finden:
Wir wollen die kommunalen Zuwendungsempfänger so gut es geht bei der Fördermittelabrechnung unterstützen! Daher haben wir unter obenstehenden Links zusätzlich ein Hinweisblatt für das Erstellen von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen veröffentlicht. Dieses enthält neben Ausfüllhinweisen zum Abrechnungsformular auch Tipps zur Vermeidung von Nachforderungen. Bei Fragen zur Fördermittelabrechnung können Sie sich gerne an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de oder an 0711/231-3793 wenden.
Für allgemeine Anfragen:
breitband@im.bwl.de
Erreichbarkeit
Kompetenzzentrum Breitbandausbau:
Tel.: 0711 / 231-3738
Tel.: 0711 / 231-3736
Erreichbarkeit Auszahlungsstelle Breitbandausbau:
Tel.: 0711 / 231-3793
Auszahlung-Breitband@im.bwl.de