Regeln für den Umgang mit Waffen und Munition

Waffenrecht

Waffenbesitzkarte und Munition. Quelle: Fotolia

Das Waffengesetz und die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung des Bundes regeln den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Wer bestimmte Schusswaffen oder Munition erwerben, besitzen oder in der Öffentlichkeit führen will, bedarf dazu grundsätzlich einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Dies gilt auch für die Herstellung von Schusswaffen und den Handel. Die wesentlichen waffenrechtlichen Vorschriften können über die Internetseite des Bundesministeriums des Innern abgerufen werden. Ergänzend hat das Innenministerium Baden-Württemberg Hinweise zum Vollzug des Waffenrechts erlassen.

Die Durchführung des Waffengesetzes, insbesondere die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen, obliegt den Waffenbehörden der Länder. In Baden-Württemberg sind das die Kreispolizeibehörden. Zuständige Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort eines Waffenbesitzers oder Antragstellers, entweder

  • das Landratsamt,
  • die Stadtverwaltung der Stadtkreise und Großen Kreisstädte,
  • der Gemeindeverwaltungsverband oder die Stadt-/Gemeindeverwaltung derjenigen Verwaltungsgemeinschaft, der die Aufgaben der Waffenbehörde übertragen wurden.

Die Waffenbehörden unterstehen der Fachaufsicht der Regierungspräsidien.

Informationen zu den Voraussetzungen für den Umgang mit Waffen oder Munition erhalten Sie im Internet auf den Seiten von service-bw.

Bitte beachten Sie, dass Waffen und Munition stets so verwahrt und transportiert werden müssen, dass sie gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesichert sind. Nähere Informationen dazu können Sie dem Merkblatt „Umgang mit Waffen oder Munition - Informationen für Erbwaffenbesitzer und Altwaffenbesitzer“ entnehmen.

Alle Waffenbesitzer haben jederzeit die Möglichkeit ihre Waffen oder Munition bei der Waffenbehörde abzugeben. Sie leisten damit einen vorbildlichen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Die abgegebenen Gegenstände werden grundsätzlich vernichtet.

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