Grundgesetz

Wehrhafte Demokratie

Richter mit Grundgesetz und Richterhammer in den Händen. Quelle: Fotolia.

Deutschland hat aus den bitteren Erfahrungen seiner Geschichte gelernt. Der Weimarer Republik wurde ihre eigene Wehrlosigkeit zum Verhängnis. Ihrem Niedergang folgte die Herrschaft der Nationalsozialisten, die mit dem Zweiten Weltkrieg und dem Völkermord an den europäischen Juden in eine Katastrophe für die gesamte Menschheit mündete.

Nach dem Ende der Nazi-Diktatur sollten die Feinde der Freiheit nie wieder eine Chance bekommen, Menschenrechte und Demokratie abzuschaffen. Deshalb entschieden sich die Väter des Grundgesetzes damals für eine wehrhafte Demokratie. Der Verfassungsschutz bildet zusammen mit Polizei, Staatsanwaltschaft und den Gerichten einen Schutzwall gegen alle Feinde der Verfassung und sichert Menschenrechte, Freiheit und Demokratie. Welche Aufgaben und Befugnisse dem Verfassungsschutz in der wehrhaften Demokratie zukommen, regelt in Baden-Württemberg das Landesverfassungsschutzgesetz, das zugleich die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Verfassungsschutzes als Frühwarnsystem vor den Feinden von Demokratie und Menschenrechten bildet.

Demokratie gemeinsam schützen

Deutschland hat in seiner Geschichte leidvolle Erfahrungen mit dem politischen Extremismus gemacht. Damit Freiheit und Demokratie nicht ein weiteres Mal Extremisten zum Opfer fallen, haben Bund und Länder mit dem Verfassungsschutz eine wirksame Einrichtung geschaffen, um verfassungsfeindliche Bestrebungen jeglicher Art frühzeitig zu erkennen, zu beobachten und zu entlarven. Der Schutz unseres demokratischen Rechtsstaats ist aber nicht allein eine Aufgabe für staatliche Behörden: Letztlich können sie Demokratie und Menschenrechte nur dann schützen und bewahren, wenn sich auch die Bürgerinnen und Bürger mit ihr identifizieren und sich an der geistigen und politischen Auseinandersetzung mit den Gegnern unserer Verfassung beteiligen.

Rechtsgrundlagen

Die Grundwerte unserer Staatsordnung sind im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und in den Verfassungen der Länder festgelegt. In Artikel 20 GG sind die Grundelemente der staatlichen Ordnung beschrieben, die nach Art. 79 Absatz 3 GG auch jeder Grundgesetzänderung entzogen sind. Daraus wird die Pflicht abgeleitet, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.

Zum Schutz unserer Demokratie haben die Gesetzgeber in Bund und Ländern Verfassungsschutzbehörden geschaffen und deren Aufgaben und Befugnisse definiert. Dazu gehört auch, die für eine Strafverfolgung zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit über die Aktivitäten von Extremisten, Terroristen und Spionen zu informieren.

Die Aufgaben und Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) sind im Landesverfassungsschutzgesetz geregelt. Das Gesetz steht ebenso wie der Verfassungsschutzbericht auf der Homepage des LfV zur Verfügung.

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