Politische Extremisten lehnen den demokratischen Verfassungsstaat und seine grundlegenden Werte und Spielregeln ab. Der Rechtsextremismus im Speziellen ist gekennzeichnet durch eine Reihe von Ideologiebestandteilen, die zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in einem unauflösbaren Gegensatz stehen und sich in folgenden Ober- und Unterbegriffen zusammenfassen lassen:
- „Ideologie der Ungleichheit“ (darunter: Nationalismus, Sozialdarwinismus, Rassismus und (Rassen-)Antisemitismus)
- „Ideologie der ‚Volksgemeinschaft’“, auch „Völkischer Kollektivismus“ genannt (darunter: Fremden- und Ausländerfeindlichkeit)
- Autoritarismus (darunter: Militarismus, Antiliberalismus, „Führerprinzip“, Demokratiefeindschaft, Antiparlamentarismus)
- Revisionismus (darunter: Geschichts- und Gebietsrevisionismus)
- Antimodernismus
Die Erläuterung der einzelnen Begriffe finden Sie im Verfassungsschutzbericht unter dem Kapitel "Rechtsextremismus".
Innerhalb dieses relativ breiten ideologischen Rahmens weist die rechtsextremistische Szene eine erhebliche ideologische Zersplitterung auf, zum Beispiel weil manche Ideologiebestandteile von verschiedenen Rechtsextremisten nicht immer einheitlich definiert oder gewichtet werden. Diese ideologische Uneinheitlichkeit schlägt sich auch in einer organisatorischen Zersplitterung nieder; die Szene spaltet sich auf in eine Vielzahl von Teilszenen, Parteien, Vereinen und sonstigen Personenzusammenschlüssen.
Rechtsextremistische Skinheads
Ausgeprägte Gewaltbereitschaft ist ein typisches Merkmal der rechtsextremistischen Skinheadszene, die im Bund wie im Land Baden-Württemberg das Gros der gewaltbereiten Rechtsextremisten stellt. Obwohl Skinheads in der Regel wenig Interesse an einer theoretischen politischen Auseinandersetzung haben, teils intellektuell gar nicht dazu in der Lage sind und selten ein in sich geschlossenes Weltbild besitzen, ist ihre Weltsicht doch von wesentlichen Elementen des Rechtsextremismus, zum Teil sogar des Nationalsozialismus (zum Beispiel Antisemitismus und Rassismus) geprägt. Immer wieder bekunden sie ihre deutliche Verachtung bis hin zum Hass auf Juden, Ausländer, Andersdenkende und so genannte „Undeutsche“ wie Obdachlose oder Homosexuelle. Die rechtsextremistische Skinheadszene verfügt über eine eigene Musikszene. Rechtsextremistische Skinheadbands produzieren immer wieder Liedtexte, in denen diese rechtsextremistische Gesinnung mehr oder minder deutlich artikuliert und so in die Skinheadszene transportiert wird.
Skinheads stammen oft aus sozial belasteten Familien. Ungeordnete persönliche Verhältnisse, Misserfolge in Schule und Ausbildung und Perspektivlosigkeit bilden oft den sozial prekären Hintergrund, vor dem ein Jugendlicher den Entschluss fasst, sich der Skinheadszene anzuschließen. Viele von ihnen hegen dabei die trügerische Hoffnung, so persönliche Defizite auszugleichen, Stärke und Halt in der Gruppe zu finden. Der Skinheadszene gehören zumeist sehr junge Menschen, meistens Männer an. Szeneangehörige, die über 30 Jahre alt sind, bilden die Ausnahme. Weibliche Skinheads (in der Szene „Renees“ genannt) werden von ihren männlichen Pendants eher verächtlich behandelt; ihr Szeneanteil beträgt nicht zuletzt deshalb seit Jahren nur etwa 19 Prozent. Fester Bestandteil des Männlichkeitswahns in der Skinheadszene ist auch gemeinsamer exzessiver Alkoholgenuss.
Neonazis
Neonazismus ist nur eine von mehreren Erscheinungsformen des Rechtsextremismus. Als neonazistisch werden Personenzusammenschlüsse und Aktivitäten bezeichnet, die ein Bekenntnis zu Ideologie, Organisationen und/oder Protagonisten des historischen Nationalsozialismus erkennen lassen und in letzter Konsequenz auf die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zugunsten eines totalitären Führerstaates nach dem Vorbild des „Dritten Reiches“ ausgerichtet sind.
Dieses offen aggressive Eintreten für die Wiedererrichtung einer NS-Diktatur führte schließlich zu zahlreichen Vereinsverboten, die das Erscheinungsbild dieser Szene nachhaltig veränderten: Um bereits vollzogene bzw. für die Zukunft erwartete Organisationsverbote zu unterlaufen, bildete die Szene nunmehr lockere, organisationsunabhängige Personenzusammenschlüsse, so genannte Kameradschaften, Neonazi- oder Freundeskreise. Der bewusste Verzicht auf gefestigte Organisationsstrukturen konnte zum Teil durch autoritäres Führungsverhalten und mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel kompensiert werden.
Neonazistische Kameradschaften bestehen meist aus fünf bis 20 Personen - zumeist jungen Männern - und sind nach dem Führerprinzip aufgebaut. Sie treffen sich regelmäßig in Gaststätten oder Wohnungen zu ihren Kameradschaftsabenden. Diese Treffen dienen nicht nur der Geselligkeit, sondern auch der politischen Schulung sowie der Vorbereitung von Aktionen und der Erstellung von Flugblättern. Ihre überwiegend aktionistische Ausrichtung stellen Kameradschaften durch zahlreiche Teilnahmen an Demonstrationen unter Beweis.
Rechtsextremistische Parteien
Die 1964 gegründete „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) ist die mitgliederstärkste rechtsextremistische Partei mit bundesweiter Bedeutung. Als einzige rechtsextremistische Partei ist sie mit einer eigenen Fraktion in einem deutschen Landtag (Mecklenburg-Vorpommern) vertreten.
Zumindest in Teilen der Partei ist neonazistisches Gedankengut nachweisbar. Der Aktionismus mancher ihrer Kader verschafft der NPD eine starke öffentliche Präsenz und Aufmerksamkeit. In den letzten Jahren sind erste Ansätze einer Ausrichtung oder Konzentration größerer Teile der rechtsextremistischen Gesamtszene auf die Partei zu beobachten.
Anfang Dezember 2013 hat der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf ein Verbot der NPD gestellt. Dadurch soll die NPD einschließlich mehrerer Teilorganisationen („Junge Nationaldemokraten“, „Ring Nationaler Frauen“, „Kommunalpolitische Vereinigung“) für verfassungswidrig erklärt werden. In der Antragsschrift wird durch eine Vielzahl von Belegen dargelegt, dass die Ideologie der NPD nach Auffassung der Antragsteller unvereinbar ist mit zentralen Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. Dezember 2015 beschlossen, das Verbotsverfahren zu eröffnen und damit das Vorverfahren abgeschlossen. Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung wird das Gericht über den Verbotsantrag entscheiden.
Daneben bestehen zwei weitere rechtsextremistische Parteien.
„DIE RECHTE“ ist eine 2012 gegründete rechtsextremistische Kleinstpartei, die bislang noch über keine bundesweiten Strukturen verfügt und in der teilweise bundesweit bekannte Neonazis führende Funktionen innehaben.
Die Partei „DER DRITTE WEG“ („DER III.WEG“) wurde 2013 gegründet und ist ebenfalls eine noch relativ lose strukturierte Kleinstpartei mit nur geringen Mitgliederzahlen.