Befugnisse

Gesetzliche Grundlage

Stempel mit der Aufschrift "GEHEIM. amtlich geheimgehalten". Quelle: Landesamt für Verfassungsschutz

Die Verfassungen des Bundes und der Länder garantieren Menschenrechte und Demokratie für alle Menschen in Deutschland. Bestimmung, Sinn und Aufgabe des Verfassungsschutzes besteht darin, diesen Auftrag der Verfassung, den Juristen mit dem Begriff „freiheitliche demokratische Grundordnung“ umschreiben, gegen all diejenigen zu schützen, die Menschenrechte und Demokratie in Deutschland abschaffen wollen.

Die Verfassungsschutzgesetze im Bund und in den Ländern konkretisieren diese Aufgabe, die in Baden-Württemberg das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) mit Sitz in Stuttgart wahrnimmt. Die Verfassungsschützer haben die Funktion eines Frühwarnsystems, das Gefahren, die unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft drohen könnten, möglichst früh entdeckt und darauf aufmerksam macht. Um Extremisten, Terroristen oder Spione frühzeitig aufzudecken, führen sie Informationen zusammen und erstellen daraus Analysen und Berichte, die sie dann an die betroffenen Entscheidungsträger oder die Öffentlichkeit weitergeben. Wichtige Beobachtungsobjekte und Aufgabenfelder des LfV sind der Islamismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Scientology und Spionageabwehr. Ebenso gehört die Aufklärung von terroristischen Strukturen zu den Aufgaben des LfV.

Die Verfassungsschutzgesetze regeln nicht nur, was der Verfassungsschutz tun soll, sondern legen auch genauestens fest, was er tun darf. Sie stellen sicher, dass der Verfassungsschutz Menschenrechte und Demokratie effektiv schützen kann, ohne diese Rechte zu verletzen. Die große Mehrzahl seiner Informationen erhält der Verfassungsschutz aus offenen Quellen, indem er beispielsweise Veröffentlichungen auswertet oder öffentliche Veranstaltungen besucht. Nicht wenige verfassungsfeindliche Organisationen geben sich jedoch als „Wolf im Schafspelz“ und agieren in der Öffentlichkeit verfassungstreu, obwohl sie in Wirklichkeit das Ziel haben, Menschenrechte und Demokratie zu beseitigen. Unter sehr engen Voraussetzungen ist es den Verfassungsschützern deshalb auch erlaubt, Informationen auf geheimen Wegen, das heißt mit nachrichtendienstlichen Mitteln, wie etwa Observationen oder die technische Überwachung von Telekommunikation, zu beschaffen. Nur so können sie verfassungsfeindliche Organisationen entlarven, die sich nach außen als verfassungstreu darstellen. Der Verfassungsschutz bleibt dabei eine reine Berichtsbehörde, die Informationen beschafft, auswertet und zu Berichten zusammenfasst, die aber keine exekutiven Befugnisse hat. In anderen Worten heißt dies etwa, dass Verfassungsschützer niemanden vernehmen, keine Durchsuchungen durchführen und auch sonst keinen Zwang anwenden dürfen.

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