Notärztinnen und Notärzte werden bei akuten, lebensgefährdenden Erkrankungen oder Verletzungen eingesetzt und übernehmen präklinisch die ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten. Sie werden in der Regel mit einem Notarzteinsatzfahrzeug schnellstmöglich zum Einsatzort gebracht.
Eine Notärztin bzw. ein Notarzt verfügt neben einer ärztlichen Ausbildung über die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin. Sie oder er ist neben der Tätigkeit im Rettungsdienst meist auch in einer Klinik oder in einer Praxis tätig.
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan) sind in der Notfallrettung verantwortlich für die Betreuung und Versorgung schwer erkrankter oder verletzter Patientinnen und Patienten auf dem Rettungswagen. Sie werden zudem als zweite Person auf dem Notarzteinsatzfahrzeug eingesetzt. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter verfügen über die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst.
Die Ausbildung ist im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) geregelt und dauert mindestens drei Jahre. Die angehenden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter lernen dabei auch, heilkundliche Maßnahmen durchzuführen. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Weitere Informationen zum Berufsbild Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter und zur Ausbildung sowie Übersichten über die Ausbildungsträger und Ausbildungsstätten finden Sie hier.
Bis zur Einführung des Berufs der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter 2014 war der Beruf der Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten der höchstqualifizierte nichtärztliche Beruf in der Notfallrettung. Seither werden keine neuen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten mehr ausgebildet.
Ihre Funktion in der Notfallrettung wurde weitgehend durch die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter übernommen. Viele der gelernten Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten haben sich deshalb zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern weitergebildet. Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten können weiterhin auf dem Notarzteinsatzfahrzeug eingesetzt werden.
In der Notfallrettung sind die Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter die zweite Person auf dem Rettungswagen. Auf dem Krankentransportwagen übernehmen sie die Betreuung der Patientinnen und Patienten.
Die Ausbildung der Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter ist in Baden-Württemberg nicht staatlich geregelt. Sie wird insbesondere durch die Hilfsorganisationen mit einem Umfang von mindestens 520 Ausbildungsstunden angeboten.
Im Krankentransport sind die Rettungshelferinnen und Rettungshelfer die zweite Person auf dem Krankentransportwagen.
Die Ausbildung der Rettungshelferinnen und Rettungshelfer ist in Baden-Württemberg nicht staatlich geregelt. Sie wird insbesondere durch die Hilfsorganisationen mit einem Umfang von mindestens 240 Ausbildungsstunden angeboten.
Die Leitende Notärztin oder der Leitende Notarzt koordiniert bei Vorliegen eines Ereignisses mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie Betroffenen (Großschadensereignis) die medizinische Versorgung. Die Qualifikation richtet sich an erfahrene Notärztinnen und Notärzte und wird von der Landesärztekammer angeboten. Sie werden durch den Stadt- oder Landkreis bestellt.
Die Organisatorische Leitung Rettungsdienst übernimmt bei Vorliegen eines Großschadensereignisses operativ-taktische Leitungs- und Koordinierungsaufgaben. Die Qualifikation richtet sich an Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitäter sowie an Rettungsassistentinnen oder Rettungsassistenten mit mindestens dreijähriger Erfahrung in der Notfallrettung. Näheres findet sich in der Rettungsdienstplanverordnung und der Konzeption und Handlungsempfehlung für den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL-Konzept).
Die Qualifizierung zur Organisatorischen Leitung Rettungsdienst erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in Baden-Württemberg.
