Durchführung

Leistungsträger und Leistungserbringer

Die Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport erfolgt durch Hilfsorganisationen als Leistungsträger und Unternehmen als Leistungserbringer.

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Ein Rettungssanitäter

Der Rettungsdienst wird von den Hilfsorganisationen als gesetzlichen Leistungsträgern und weiteren Leistungserbringern gemeinsam mit den Krankenkassen als Kostenträgern eigenständig und eigenverantwortlich in Selbstverwaltung wahrgenommen.

Für die Durchführung des Rettungsdienstes, insbesondere der Notfallrettung, hat das Innenministerium auf Landesebene Vereinbarungen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes abgeschlossen. Diese Hilfsorganisationen werden dadurch zum Leistungsträger. Mit folgenden Hilfsorganisationen bestehen entsprechende Vereinbarungen:

  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Deutsches Rotes Kreuz einschließlich Bergwacht Württemberg
  • Johanniter-Unfall-Hilfe
  • Malteser Hilfsdienst
  • Bergwacht Schwarzwald
  • Deutsche Lebensrettungsgesellschaft

Leistungserbringer sind alle Dienstleister, die in Baden-Württemberg im Rettungsdienst Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V erbringen. Dazu zählen alle Leistungsträger und die Unternehmen mit Genehmigungen zur Durchführung des Krankentransportes sowie die bestandsgeschützten privaten Unternehmen in der Notfallrettung. Viele dieser Unternehmen haben sich in der Interessengemeinschaft Privater Rettungsdienst Baden-Württemberg e. V. zusammengeschlossen.