Der RTW ist das zentrale Rettungsmittel der Notfallrettung. Die Besatzung und die Ausstattung ermöglichen eine qualifizierte und umfassende rettungsdienstliche Versorgung an der Einsatzstelle und einen sicheren betreuten Transport. Die Besatzung eines RTW besteht aus einer Notfallsanitäterin bzw. einem Notfallsanitäter für die Patientenbetreuung und einer Rettungssanitäterin bzw. einem Rettungssanitäter als Teammitglied.
Mit dem NEF rücken die Notärztin oder der Notarzt aus, sofern eine notärztliche Versorgung erforderlich ist. Sie werden von einer Rettungsassistentin bzw. einem Rettungsassistenten oder einer Notfallsanitäterin bzw. einem Notfallsanitäter unterstützt. Am Notfallort kommt zum NEF immer ein RTW hinzu. Diese Form des Notarztdienstes wird als Rendezvous-System bezeichnet. Gemeinsam bilden NEF und RTW ein Team zur umfassenden medizinischen Versorgung und zum anschließenden Transport von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten.
KTW werden in der Regel für Transporte von verletzten oder erkrankten Personen eingesetzt, die einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen des KTW bedürfen. Entsprechend den Vorgaben muss eine Person der Besatzung mindestens über die Qualifikation als Rettungssanitäterin bzw. Rettungssanitäter verfügen. Die zweite Person muss Rettungshelferin bzw. Rettungshelfer sein.
Der ITW dient der Beförderung von intensivüberwachungs- und behandlungspflichtigen Patientinnen und Patienten, die während des Transportes durch eine geeignete Notärztin oder einen geeigneten Notarzt und Fachpersonal mit entsprechender Qualifikation betreut werden müssen. Für die Durchführung des Transportes und die personelle Besetzung gelten die Grundsätze für die Durchführung von Intensivtransporten in Baden-Württemberg (Anlage 6 der Rettungsdienstplanverordnung) [LINK].
In Baden-Württemberg gibt es ITW an folgenden Standorten:
- Freiburg,
- Mannheim,
- Stuttgart,
- Ulm und
- Ludwigsburg.
Zudem sind alle Luftrettungsmittel geeignet, Intensivtransporte durchzuführen.
Zum Transport von schwergewichtigen Patientinnen und Patienten ist in jedem Rettungsdienstbereich zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung mindestens ein Schwerlast-Rettungswagen oder Schwerlast-Krankentransportwagen für Notfallrettung und Krankentransport vorzuhalten. Die Vorhaltung kann im Einzelfall bereichsübergreifend erfolgen, wenn dies zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung ausreichend ist.
