Leistungsfähiges Hilfesystem

Aufgaben des Rettungsdienstes

Der Rettungsdienst gehört zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und Akut- und Notfallversorgung. Aufgabe ist die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes zu sozial tragbaren Entgelten.

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Rettungsdienst

Die Akut- und Notfallversorgung besteht aus der ambulanten Versorgung einschließlich des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, der stationären Versorgung einschließlich der Krankenhäuser mit ihren Notaufnahmen und dem Rettungsdienst. Der Rettungsdienst hat dabei die Aufgabe, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicherzustellen.

Gegenstand der Notfallrettung ist es, Notfallpatientinnen und Notfallpatienten vor Ort zu versorgen und dabei insbesondere Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten. Die Notfallrettung ist im Gegensatz zur ambulanten oder stationären Versorgung nicht primär auf eine abschließende Behandlung ausgerichtet. Die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten werden stabilisiert und transportfähig gemacht. Anschließend werden sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung transportiert und übergeben.

Gegenstand des Krankentransportes ist es, anderen Kranken, Verletzten oder sonst Hilfebedürftigen nötigenfalls Erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern. Er dient vorwiegend dem Transport der Patientinnen und Patienten in Krankenhäuser und Arztpraxen oder von dort nach Hause.

Die Durchführung von medizinisch indizierten Transporten zwischen zwei Versorgungseinrichtungen einschließlich Intensivtransporten ist ebenfalls Aufgabe des Rettungsdienstes.