Die Aufgabe des Wasser-Rettungsdienstes ist es, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten an, auf und im Wasser Maßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, ihre Transportfähigkeit herzustellen und sie für die weitere medizinische Versorgung an den bodengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung zu übergeben. Mit den beiden Landesverbänden der DLRG hat das Land Baden-Württemberg jeweils eine Vereinbarung über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Wasser-Rettungsdienstes geschlossen.
Die Leistungsfähigkeit der DLRG stützt sich allein auf die zahlreichen, ausschließlich ehrenamtlichen Wasserretterinnen und Wasserretter. Sie verfügen alle über eine allgemeine Fachausbildung für den Wasser-Rettungsdienst, die auch notfallmedizinische Grundlagen umfasst, sowie je nach Einsatzbereich über spezielle Fachausbildungen.
