Landesausschuss für den Rettungsdienst
Nach § 8 des Rettungsdienstgesetzes (RDG) obliegt dem Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) die Beratung der wesentlichen Angelegenheiten des Rettungsdienstes. Er ist das oberste Gremium und legt auf Landesebene allgemeine Grundsätze und einheitliche Standards sowie Maßstäbe für eine fachgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Durchführung des Rettungsdienstes und für die Struktur der Benutzungsentgelte sowie für die einheitliche Dokumentation fest.
Dem LARD gehören eine Vertreterin oder ein Vertreter des Innenministeriums und je zehn Vertreterinnen und Vertreter der Leistungsträger sowie der Kostenträger an. Den Vorsitz hat das Innenministerium. Die Vertreterinnen und Vertreter der Leistungs- und Kostenträger werden auf Vorschlag ihrer Landesverbände vom Innenministerium berufen. Darüber hinaus gehören dem LARD mit beratender Stimme jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft sowie der kommunalen Landesverbände an. Der LARD kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Arbeitsgruppen einsetzen. Hierfür können weitere Unterarbeitsgruppen (UAG) zu verschiedenen Themen, dauerhaft oder auf bestimmte Zeit, gebildet werden.
Die vom LARD zur Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg festgelegten Grundsätze und Konzepte sowie weitere Hinweise des Innenministeriums finden sie hier [LINK Downloadseite].
Arbeitsgemeinschaft für Grundsatzfragen
Die Arbeitsgemeinschaft für Grundsatzfragen (AGG) ist ein landesweites Gremium, das die Beschlüsse des LARD berät und vorbereitet. Sie besteht vor allem aus Vertreterinnen und Vertretern der Leistungs- und Kostenträger sowie weiterer Organisationen, die im Rettungsdienst tätig sind. Den Vorsitz hat das Innenministerium.
Bereichsausschuss
Der Bereichsausschuss ist ein regionales Gremium, das in jedem der 35 Rettungsdienstbereiche gebildet wird. Er setzt sich insbesondere aus Vertreterinnen und Vertretern der Leistungs- und Kostenträger zusammen.
Er ist für die Planung und Gestaltung des Rettungsdienstes in seinem Bereich zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Beobachtung, Beratung und Regelung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im jeweiligen Rettungsdienstbereich. Dazu zählen insbesondere die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung des Bereichsplans. Dieser legt unter anderem fest, wie die Notfallrettung organisiert ist, inklusive der Rettungswachen, Notarztstandorte und der Vorhaltung von Rettungsmitteln. Der Bereichsplan dient als Grundlage für die praktische Umsetzung der Rettungsdienstgesetzes und der Rettungsdienstplanverordnung vor Ort.
