Patientenbeförderung

Krankentransport

Rettungsdienst ist mehr als Notfallrettung: Der Krankentransport befördert Kranke, Verletzte oder sonst hilfebedürftige Personen.

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Krankentransport Rettungsdienst

Krankentransportwagen (KTW) werden in der Regel für Transporte von verletzten oder erkrankten Personen eingesetzt, die einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen des KTW bedürfen. Das kann auch der Fall sein, wenn die Übertragung schwerer, ansteckender Krankheiten vermieden werden soll. KTW haben eine besondere Ausstattung und sind mit Fachpersonal besetzt.

Im Krankentransport gilt der freie Wettbewerb. Wer die Voraussetzungen nach § 30 Rettungsdienstgesetz erfüllt, kann eine Genehmigung beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Service BW. Je nach Genehmigungsbehörde sind hier teilweise auch die Antragsformulare hinterlegt.

Die Koordination eines Krankentransports erfolgt zentral über die jeweilige Integrierte Leitstelle.