Bestechung

Korruptionsverhütung und -bekämpfung

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.

Das Ansehen und die Integrität der öffentlichen Verwaltung sind für einen Rechtsstaat von grundlegender Bedeutung. Deshalb ist die Verhütung und Bekämpfung von Korruption ein wichtiges Ziel des Landes Baden-Württemberg.

Korruption tritt in zwei Erscheinungsformen auf:
Die situative Korruption ist gekennzeichnet durch spontane Bestechungsangebote und -annahmen, die sich vielfach aus Alltagssituationen heraus entwickeln. Unter struktureller Korruption sind dagegen solche Fälle zu verstehen, bei denen das Zusammenwirken der beteiligten Geber und Nehmer planmäßig und auf bestimmte Zeit oder auf Dauer angelegt ist.

Im Jahr 2015 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 213 Korruptionsdelikte registriert (2014: 263, 2013: 163). Weitere Informationen finden Sie im Jahresbericht Korruptionskriminalität des Landeskriminalamts.

Entsprechend dem von der Landesregierung am 8. Oktober 1996 beschlossenen Maßnahmenpaket zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption wurde beim Landeskriminalamt eine landesweite ressortübergreifende Koordinierungsgruppe  zur Korruptionsbekämpfung eingerichtet. Gestützt auf Analysen der Lage und der Erfahrungen aller beteiligten Stellen der Landesverwaltung und der Kommunen erarbeitet die Koordinierungsgruppe Empfehlungen und Hinweise zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung.

Wesentliche Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung (GABl 2013, 2. Ausgabe, Seiten 55ff.) enthalten, die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Den Text der Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung finden Sie am Ende der Seite unter "Weiterführende Links".

Neben den in der Verwaltungsvorschrift niedergelegten allgemein gültigen und organisatorischen Regelungen gibt es für spezielle Themenfelder, wie zum Beispiel Sponsoring oder die Annahme von Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen, Sonderregelungen.

Neu in diese Verwaltungsvorschrift aufgenommen wurden Regelungen zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung bei Großprojekten. Korruptionsrelevanten Sachverhalten soll mittels spezifischer Anforderungen an die Abwicklung von - potentiell besonders gefährdeten - Großprojekten möglichst frühzeitig und umfassend entgegengetreten werden.

Weitere wesentliche Maßnahmen im Kampf gegen Korruption sind in Baden-Württemberg der Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung und ein anonymes Hinweisaufnahmesystem:

2009 wurde in Baden-Württemberg erstmals ein Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung bestellt. Als unabhängige Anlaufstelle nimmt er Mitteilungen entgegen, die Verdachtsmomente für Korruptionsstraftaten enthalten  können und prüft diese auf ihren Inhalt und etwaige strafrechtliche Relevanz. Ziel seiner Arbeit ist die Aufklärung von Korruptionssachverhalten. Der Vertrauensanwalt kann einem Hinweisgeber auf Wunsch Verschwiegenheit zusichern. Nähere Informationen zum Thema Vertrauensanwalt finden Sie auf der Homepage des Vertrauensanwalts.

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat am 1. September 2012 für alle Bürgerinnen und Bürger das so genannte „anonyme Hinweisaufnahmesystem“ freigeschaltet. Der Kontakt in diesem internetbasierten Dialogsystem erfolgt über anonyme Postfächer. Die IP-Adressen der Hinweisgeber werden nicht gespeichert. Sie können über dieses System mit der Polizei in Kontakt treten, wobei Ihre Anonymität jederzeit gewährleistet bleibt. Das Landeskriminalamt bewertet die eingehenden Hinweise und kann über das anonyme Postfach bei Bedarf mit Ihnen in einen Dialog treten. Notwendig kann dies beispielsweise dann sein, wenn der Hinweis noch vage ist und ergänzende Informationen benötigt werden.

Einen anonymen Hinweis können Sie unter www.bkms-system.net/bw-korruption abgeben. Um Ihre Anonymität zu gewährleisten, kopieren Sie bitte die Internetadresse in Ihren Browser. Nach dem Aufruf der Internetadresse können Sie in wenigen Schritten Ihren Hinweis übersenden.

Kernstück des internationalen Engagements der Polizei Baden-Württemberg ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Gemeinsames Ziel dabei ist, das hohe Niveau der alltäglichen operativen Zusammenarbeit in den Grenzgebieten zu gewährleisten und weiter auszubauen.

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