Leistungsstarker Fuhrpark

Einsatzfahrzeuge

Fahrzeuge der Polizei. Bild:

Momentan verfügt die Landespolizei über rund 5.300 Fahrzeuge verschiedener Modelle und Klassen. Dank des Leasingverfahrens werden ungefähr zwei Drittel nach 24 oder 36 Monaten ausgetauscht und somit regelmäßig durch neue Fahrzeuge ersetzt. Damit ist die Polizei mit einem modernen und leistungsstarken Fuhrpark ausgestattet.

Zum „Standardfunkstreifenwagen“ im Pkw-Segment zählt das MB E 220 CDI-T-Modell in silber-blauem Design. Darüber hinaus ergänzen der VW Passat B7, die MB Transporter Vito und Sprinter, der VW Caddy sowie der VW Transporter T5 und der MAN TGE als „uniformierte“ Einsatzfahrzeuge die Flotte. Neben den weiteren vielfältigen und mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugen der Landespolizei, werden verstärkt auch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, wie z.B. Elektro-Fahrzeuge, Diesel-Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge, Hybridfahrzeuge und ein Brennstoffzellen-Batterie-Plug-In-Hybrid-Fahrzeug eingesetzt.

Die modernen Leasingfahrzeuge verfügen über aktuellste Insassensicherheitssysteme, Digitalfunk und LED Sondersignaltechnik der neuesten Generation. Mit den Polizeimotorrädern, BMW R 1200 RT und BMW R 1250 RT, verfügen auch die Kradfahrer der Polizei über topmoderne und sichere „mobile Arbeitsplätze“.

Zur Verbesserung der Sicherheit und Erkennbarkeit wird ein Großteil der Fahrzeuge in der Kontrastfarbgebung silber-blau neben retroreflektierender Elemente an Fahrzeugseiten und Heck zusätzlich mit einer optimierten gelben Folienbeklebung (gelb fluoreszierende Tagesleuchtfolie und "Chevron-Muster" im Heckbereich) ausgestattet.

Bereits seit Jahren werden die neubeschafften silber-blauen Fahrzeuge mit den Anhalteunterstützungssignalen FLASHER (optisches Anhaltesignal / rotes Blitzlicht nach vorne) und YELP (Tonsignal / Anhaltehorn) ausgestattet. Durch die Anhalteunterstützungssignale soll beim Verkehrsteilnehmer während des Anhaltevorgangs durch die Polizei eine Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Einsatzfahrzeuges und eine Steigerung der Aufmerksamkeit auf die Weisung der Polizeibeamten/-innen herbeigeführt werden.

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