Versorgung

Kritische Infrastrukturen (KRITIS)

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Strommast vor dunklem Himmel.

Die Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) definiert Kritische Infrastrukturen als Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Im Sinne dieser Definition zählen Organisationen und Einrichtungen aus den Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Wasser, Finanz- und Versicherungswesen, Ernährung, Medien und Kultur, Staat und Verwaltung, Gesundheit sowie Informationstechnik und Telekommunikation zu den Kritischen Infrastrukturen. So kann beispielsweise die Störung des Betriebs eines großen Krankenhauses oder ein großflächiger Ausfall des öffentlichen Stromnetzes zu Versorgungsengpässen und erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit führen.

Um zu verhindern, dass Kritische Infrastrukturen ausfallen und dadurch benötigte Dienstleistungen oder Güter („kritische Dienstleistungen“) nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, müssen geeignete Maßnahmen zu deren Schutz ergriffen werden. Dies umfasst sowohl präventive Maßnahmen, um Ausfälle Kritischer Infrastrukturen möglichst zu verhindern, als auch die Vorplanung und Vorbereitung reaktiver Maßnahmen, um trotz aller Vorkehrung mögliche Ausfälle zumindest in Teilen kompensieren und deren Auswirkungen abmildern zu können.

KoSt KRITIS

Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Kritischen Infrastrukturen ist Aufgabe der jeweiligen Betreiber. Gleichzeitig erfordert der Schutz Kritischer Infrastrukturen ein koordiniertes Zusammenwirken von KRITIS-Betreibern und staatlichen Stellen. Aufgrund der großen Bandbreite Kritischer Infrastrukturen fallen die Zuständigkeiten auf staatlicher Seite in verschiedene Ressorts. Daher wurden sowohl beim Bund als auch bei den Ländern „Koordinierungsstellen Kritische Infrastruktur“ (KoSt KRITIS) eingerichtet. Sie dienen der Koordination von Aktivitäten zum Schutz Kritischer Infrastrukturen und als Plattform zum Informationsaustausch.

In Baden-Württemberg ist die KoSt KRITIS in der Abteilung 6 des Innenministeriums beim Referat 65 „Krisenmanagement“ angesiedelt. Die Koordinierungsstelle bündelt Aktivitäten zum Schutz Kritischer Infrastrukturen unter Wahrung der fachlichen Ressortzuständigkeit. Sie unterstützt als „Informationsdrehscheibe“ die Vernetzung zwischen den jeweils zuständigen Ressorts und ist Ansprechpartner für die Koordinierungsstellen anderer Länder und des Bundes.

Weiterführende Informationen:

BBK - Schutz Kritischer Infrastrukturen - Identifizierung in sieben Schritten (PDF)