Katastrophenschutzbehörden

Aufgaben und Organisation

Martinshorn und Blaulicht. Quelle: Fotolia.

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen zu bekämpfen. Sie treffen Maßnahmen, um auf den „Fall der Fälle“ vorbereitet zu sein.

Zu erfassen, welche Gefahren drohen können und welche Einsatzkräfte und Einsatzmittel für den jeweiligen Fall zur Verfügung stehen, gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die Ausarbeitung von Alarm- und Einsatzplänen oder ein „heißer Draht“, der eine unverzügliche Einsatzleitung möglich macht. Außerdem erwarten die Bürgerinnen und Bürger neben schneller Hilfe und umfassenden Informationen die Unterstützung bei der schnellen Beseitigung von Katastrophenschäden.

Der Katastrophenschutz wird von Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen geleistet und ist geprägt als Einsatz von Menschen für Menschen. Wichtige Ziele sind auch der Schutz von Tieren, Vorkehrungen für die Sicherung von Sachwerten mit erheblicher Bedeutung sowie die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung und der Schutz der Umwelt.

Katastrophenschutz ist Ländersache.
Baden-Württemberg gliedert die Katastrophenschutzbehörden in die drei folgenden Verwaltungsebenen:

  • die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter);
  • die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden für die Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Aufgaben, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken;
  • das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk oder über Landesgrenzen hinaus erstrecken.

Im Katastrophenschutz wirken daneben verschiedene andere Behörden sowie Einrichtungen und Stellen mit, deren Arbeit von der Katastrophenschutzbehörde koordiniert wird.

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