Zur Anerkennung der Verdienste auf dem Gebiet des Feuerlöschwesens wurde am 25. Juni 1956 von der Landesregierung Baden-Württemberg ein Feuerwehr-Ehrenzeichen gestiftet. Über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens entscheidet das Innenministerium. Hierzu wurde eine Verwaltungsvorschrift erlassen.
Stufen des Feuerwehr-Ehrenzeichens
Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird in fünf Stufen verliehen:
- Ehrenzeichen in Bronze für mindestens 15 Jahre Einsatzdienst,
- Ehrenzeichen in Silber für mindestens 25 Jahre Einsatzdienst,
- Ehrenzeichen in Gold für mindestens 40 Jahre Einsatzdienst,
- Ehrenzeichen in Gold in besonderer Ausführung für mindestens 50 Jahre Einsatzdienst,
- Ehrenzeichen der Sonderstufe für besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen oder besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz.