Baden-Württemberg stimmte im Bundesrat für erleichterte Überwachung von Mobiltelefonen und Laptops. Mit der G 10-Mitwirkungsverordnung sollte eine Installation einer Überwachungssoftware auf dem Endgerät der überwachten Person ohne deren Mitwirkung möglich werden. Der Bundesrat hat mehrheitlich die G 10-Mitwirkungsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abgelehnt.