Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement

Abteilung 6

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Einsatzfahrzeug des Bevölkerungsschutzes Baden-Württemberg

Wir kümmern uns um

  • Feuerwehrwesen
  • Rettungsdienst
  • Katastrophenschutz
  • Krisensituationen
  • Angelegenheiten der Streitkräfte
  • Gräberfürsorge 
  • Verfassungsschutz
  • Geheimschutz
  • Öffentliches Vereinsrecht
  • Sicherheitsforum Baden-Württemberg

Unsere Aufgaben sind vor allem

  • Vorsorge zu treffen durch Vorsorgeplanungen und Übungen, Großschadensereignisse zu bekämpfen, an der Schadensbeseitigung mitzuwirken, die Katastrophenschutzeinheiten des Landes mit Fahrzeugen und Material auszustatten;
  • die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz zu fördern und die fachübergreifende Zusammenarbeit aller an der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen;
  • den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für die Organisation und den Einsatz der Feuerwehren und des Rettungsdienstes zu schaffen;
  • die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sicherzustellen;
  • durch Zuwendungen an die Gemeindefeuerwehren und an den Rettungsdienst daran mitzuwirken, dass ein flächendeckendes und effizientes Hilfeleistungssystems erreicht wird - zum Beispiel zum Bau von Rettungswachen, Feuerwehrhäusern oder zur Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen;
  • die Kommunikation und Alarmierung der Feuerwehren und des Rettungsdienstes sicherzustellen bzw. mitzugestalten, zum Beispiel durch Integrierte Leitstellen und IuK-Systeme;
  • Maßnahmen vorzubereiten und im Bedarfsfall zu treffen, mit denen die Landesverwaltung in Krisen und krisenhaften  Situation schnell und qualifiziert agieren kann;
  • Kriegsgräber als Mahnmale für den Frieden zu pflegen und zu erhalten;
  • als Ansprechpartner des Landes die zivil-militärische Zusammenarbeit fortzuführen und weiter zu entwickeln, Streitkräftereformen und Konversionsprozesse zu begleiten, an zivil-militärischen Übungen für den Bevölkerungsschutz mitzuwirken;
  • politische und rechtliche Grundsatzfragen des Verfassungsschutzes zu bearbeiten;
  • Politik und Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes und über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren;
  • Angelegenheiten des Geheim- und Sabotageschutzes mitzugestalten und auszuführen;
  • das Öffentliche Vereinsrecht und die Vereinsfreiheit zu gewährleisten;
  • Vereine zu verbieten, wenn Tätigkeiten oder Ziele des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten;
  • die Angelegenheiten des Sicherheitsforum Baden-Württemberg als Geschäftsstelle zu organisieren.

Dies geschieht in den folgenden Referaten

  • Haushalt, Organisation und Technik
  • Feuerwehr und Brandschutz
  • Rettungsdienst
  • Katastrophenschutz
  • Krisenmanagement
  • Verfassungsschutz, Öffentliches Vereinsrecht