Wir kümmern uns um
- Feuerwehrwesen
- Rettungsdienst
- Katastrophenschutz
- Krisensituationen
- Angelegenheiten der Streitkräfte
- Gräberfürsorge
- Verfassungsschutz
- Geheimschutz
- Öffentliches Vereinsrecht
- Sicherheitsforum Baden-Württemberg
Unsere Aufgaben sind vor allem
- Vorsorge zu treffen durch Vorsorgeplanungen und Übungen, Großschadensereignisse zu bekämpfen, an der Schadensbeseitigung mitzuwirken, die Katastrophenschutzeinheiten des Landes mit Fahrzeugen und Material auszustatten;
- die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz zu fördern und die fachübergreifende Zusammenarbeit aller an der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen;
- den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für die Organisation und den Einsatz der Feuerwehren und des Rettungsdienstes zu schaffen;
- die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sicherzustellen;
- durch Zuwendungen an die Gemeindefeuerwehren und an den Rettungsdienst daran mitzuwirken, dass ein flächendeckendes und effizientes Hilfeleistungssystems erreicht wird - zum Beispiel zum Bau von Rettungswachen, Feuerwehrhäusern oder zur Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen;
- die Kommunikation und Alarmierung der Feuerwehren und des Rettungsdienstes sicherzustellen bzw. mitzugestalten, zum Beispiel durch Integrierte Leitstellen und IuK-Systeme;
- Maßnahmen vorzubereiten und im Bedarfsfall zu treffen, mit denen die Landesverwaltung in Krisen und krisenhaften Situation schnell und qualifiziert agieren kann;
- Kriegsgräber als Mahnmale für den Frieden zu pflegen und zu erhalten;
- als Ansprechpartner des Landes die zivil-militärische Zusammenarbeit fortzuführen und weiter zu entwickeln, Streitkräftereformen und Konversionsprozesse zu begleiten, an zivil-militärischen Übungen für den Bevölkerungsschutz mitzuwirken;
- politische und rechtliche Grundsatzfragen des Verfassungsschutzes zu bearbeiten;
- Politik und Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes und über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren;
- Angelegenheiten des Geheim- und Sabotageschutzes mitzugestalten und auszuführen;
- das Öffentliche Vereinsrecht und die Vereinsfreiheit zu gewährleisten;
- Vereine zu verbieten, wenn Tätigkeiten oder Ziele des Vereins den Strafgesetzen zuwiderlaufen, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten;
- die Angelegenheiten des Sicherheitsforum Baden-Württemberg als Geschäftsstelle zu organisieren.
Dies geschieht in den folgenden Referaten
- Haushalt, Organisation und Technik
- Feuerwehr und Brandschutz
- Rettungsdienst
- Katastrophenschutz
- Krisenmanagement
- Verfassungsschutz, Öffentliches Vereinsrecht