Geldanlage

Sparkassen

Geldscheine, Münzen und Würfel mit der Aufschrift Bank. Quelle: Fotolia

In Baden-Württemberg gibt es derzeit 50 Sparkassen mit knapp 2.000 Geschäftsstellen und über 30.000 Beschäftigten.

Alle Sparkassen sind Mitglieder des Sparkassenverbands Baden-Württemberg. Zum Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe gehören auch die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die LBS Landesbausparkasse und die SV Sparkassen-Versicherungen.

Die Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Ihre Träger sind Landkreise, Städte, Gemeinden und zwei Zweckverbände. Sparkassen erfüllen auf dem Gebiet ihres Trägers den im Sparkassengesetz festgelegten öffentlichen Auftrag, insbesondere den Wettbewerb zu stärken und flächendeckend die Bevölkerung und die Wirtschaft, vor allem den Mittelstand, mit Finanzdienstleistungen zu versorgen. Die Sparkassen sind mit den Genossenschaftsbanken und den privaten Geschäftsbanken Teil des dreigliedrigen Bankensystems Deutschlands.

Die Sparkassen unterliegen wie alle Banken der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, außerdem als öffentlich-rechtliche Anstalten der Rechtsaufsicht des Landes, die von den Regierungspräsidien wahrgenommen wird. Die Rechtsaufsicht beschränkt sich darauf, die Einhaltung der Gesetze im öffentlichen Interesse sicherzustellen, sie wird nicht im Interesse Privater tätig. Zur Klärung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Sparkassen und ihren Kunden hat der Sparkassenverband eine Schlichtungsstelle eingerichtet (Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbands Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart). Ansonsten müssen Streitigkeiten vor den Zivilgerichten ausgetragen werden.

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