Kriminalität

Vereinsverbot gegen zwei Rockerclubs in Pforzheim

„Wir dulden in Baden-Württemberg keine Gewaltexzesse von Rockergruppierungen. Das Begehen schwerster und zum Teil organisierter Straftaten muss und wird auch zukünftig entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 10. Juni 2011, in Stuttgart. Mehr als 400 Polizeibeamte, darunter Spezialeinsatzkräfte aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, vollstrecken unter Leitung der Polizeidirektion Pforzheim seit den frühen Morgenstunden 26 Durchsuchungsbeschlüsse in Pforzheim und Umgebung. Damit wird im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe ein Vereinsverbot gegen Rockergruppierungen, das der Innenminister ausgesprochen hat, vollzogen.

Das Innenministerium Baden-Württemberg kann als zuständige Verbotsbehörde Vereinsverbote aussprechen, wenn - wie vorliegend - der Zweck oder die Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft. Darüber hinaus muss das Handeln der Mitglieder dem Verein zuzurechnen sein.

Im Pforzheimer Raum kam es in den vergangenen Monaten neben vermehrten Aufgriffen von gesetzlich verbotenen Hieb-, Stich-, Stoss- und Schusswaffen bei Angehörigen des Hells Angels MC, Charter Borderland und des Unterstützerclubs zu schwersten Straftaten, darunter auch ein versuchtes Tötungsdelikt. „Die bei Durchsuchungen aufgefundenen Schusswaffen und letztendlich der Einsatz von gefährlichen Hieb- und Stoßwaffen bei Auseinandersetzungen zeigen das hohe Gefahrenpotenzial dieser Gruppierungen“, betonte Innenminister Reinhold Gall. „Die zahlreichen Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der betroffenen Vereinigungen belegen, dass hier schwerste Straftaten geplant und begangen sowie durch die Vereinsführungen geduldet wurden.“ Dem Vereinsverbot gingen monatelange Ermittlungen und Vorbereitungen der Polizeidirektion Pforzheim, des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg sowie des Innenministeriums Baden-Württemberg voraus. „Das Verbot bestätigt die hervorragende Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Wir werden weiterhin allen polizeilich relevanten Rockergruppierungen und rockerähnlichen Gruppierungen mit einer harten Linie begegnen“, versicherte Gall.

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

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