Stellenangebot

Polizeipräsidentin / Polizeipräsident (w/m/d) beim Polizeipräsidium Mannheim

Außenaufnahme des Innenministeriums Baden-Württemberg

Beim regionalen Polizeipräsidium Mannheim ist sofort der Dienstposten

der Polizeipräsidentin/des Polizeipräsidenten (w/m/d)

mit einer Beamtin/einem Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes zu besetzen.

Das regionale Polizeipräsidium Mannheim ist eine dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen unmittelbar nachgeordnete Dienststelle des Polizeivollzugsdienstes gem. § 115 PolG. Die Aufgaben des regionalen Polizeipräsidiums Mannheim ergeben sich aus § 116 PolG i. V. m. § 23 DVO PolG. Der Dienstbezirk des regionalen Polizeipräsidiums Mannheim ist in § 121 PolG festgelegt.

Die Polizeipräsidentin/der Polizeipräsident leitet das Polizeipräsidium und ist dafür verantwortlich, dass durch die Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamten und die weiteren Beschäftigten der Organisationseinheiten der Dienststelle alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Innere Sicherheit im örtlichen Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten. Hierzu plant die Polizeipräsidentin/der Polizeipräsident insbesondere auch den bedarfs- und zielorientierten Einsatz von Personal und Haushaltsmitteln.

Sie/Er trägt darüber hinaus die Personalverantwortung für die Beschäftigten der Dienststelle sowie die Haushaltsverantwortung für die im Landeshaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben der Dienststelle.

Bei herausragenden polizeilichen Einsatzlagen, insbesondere bei Einsatzlagen von besonderer politischer Bedeutung, ist sie/er Polizeiführerin/Polizeiführer des Einsatzes.

Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe B 3 bewertet.

Bewerben können sich aus Gründen der Personalentwicklung ausschließlich Beamtinnen und Beamte des höheren Polizeivollzugsdienstes aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg der Besoldungsgruppe B 2, die über folgende Berufserfahrung im höheren Polizeivollzugsdienst verfügen:

  • Wahrnehmung einer nach Besoldungsgruppe B 2 bewerteten Führungsfunktion des höheren Polizeivollzugsdienstes in einer dem Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen nachgeordneten Polizeidienststelle oder Einrichtung für den Polizeivollzugsdienst.

Von Vorteil sind

  • eine breite Fachkompetenz in polizeilichen Themenfeldern,
  • eine vorbildliche, konstruktive, vertrauenswürdige Zusammenarbeit mit anderen Behörden, mit Dienststellen und Einrichtungen der Polizei sowie mit sonstigen Partnern bei der Gewährleistung der Inneren Sicherheit und
  • eine hohe Sozialkompetenz.

Mit der Vergabe des Dienstpostens wird auch über die künftige Beförderungsmöglichkeit nach B 3 entschieden, die vollzogen werden soll, sobald die persönlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen vorliegen.

Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie hier.

Interessentinnen und Interessenten können sich bis 10.05.2024 per E-Mail an LPP.33.hPVD@im.bwl.de mit dem Betreff „Kennziffer 8-2024“ beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Abteilung 3 - Referat 33 -, bewerben.

Ansprechpersonen sind die Leiterin des Referats 33, Frau Ströbele, Tel. 0711/231-5334 und Frau Faßmann, Tel. 0711/231-3915.

Bewerbungsfrist: 10.05.2024