Nach § 10 Abs. 1 des Landeskatastrophenschutzgesetzes werden nach Fachdiensten gegliederte Einheiten und Einrichtungen gebildet. Diese bestehen aus den Bereichen:
Brandschutz
Unterstützung örtlicher Einheiten bei der Führung sowie der Brandbekämpfung und der Herstellung von Wasserversorgungen über lange Förderstrecken.
Technische Hilfe
Technische Hilfe größeren Umfangs, auch bei Hochwasserlagen.
ABC-Schutz
Unterstützung bei der Durchführung von Einsätzen mit Gefahrstoffen, Feststellung der von atomaren, biologischen und chemischen Stoffen ausgehenden Gefahren und Dekontamination von Personen.
Sanität und Betreuung
Rettung von Verletzten und Kranken, medizinische und sanitätsdienstliche Versorgung sowie boden- und luftgebundener Transport. Ortung verschütteter Menschen. Betreuung, Verpflegung und vorübergehende Unterbringung von Betroffenen. Bei Bedarf Versorgung und Betreuung von eingesetzten Kräften, auch anderer Fachdienste.
Wasserrettung
Rettung, Sicherung und Evakuierung von Personen bei Einsatzlagen im, am, auf oder unter Wasser. Technische Unterstützung anderer Fachdienste bei entsprechenden Einsatzlagen.
Veterinär
Verhinderung, Verminderung und Beseitigung von Schäden, die bei Katastrophen an Tieren, Lebensmitteln tierischer Herkunft, Futtermitteln und Tränkwasser auftreten. Mitwirkung bei der Bergung, der Dekontamination, dem Transport und bei der zum Beispiel in Folge von Tierseuchen erforderlichen Tötung von Tieren einschließlich der Tierkörperbeseitigung. Unterstützung der Veterinärbehörden bei der Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen und Tierkrankheiten.
Die Fachdienste setzen sich zusammen aus Einheiten von Feuerwehren, Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht Schwarzwald, Bundesverband Rettungshunde, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsche Rettungsflugwacht, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser-Hilfsdienst. Ergänzt wird der Katastrophenschutzdienst durch das Technische Hilfswerk und Amtshilfe der Bundeswehr.