Kulturpreis

Innenministerium schreibt Donauschwäbischen Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg aus

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Donauschwäbisches Zentralmuseum in Ulm. Quelle: Donauschwäbisches Zentralmuseum

„Wer den Verlust der Heimat erleiden musste, hat es verdient, dass seine Kultur geschützt wird“, sagte Thomas Strobl, stellvertretender Ministerpräsident und Landesbeauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler, am 27. Februar 2017 bei der Ausschreibung des Donauschwäbischen Kulturpreises des Landes Baden-Württemberg. „Der Donauschwäbische Kulturpreis ist Ausdruck der Patenschaft des Landes über die Volksgruppe der Donauschwaben und ein Zeichen der besonderen Verbundenheit mit den Donauschwaben und ihren Nachkommen.“
 
Das Land Baden-Württemberg vergibt den Donauschwäbischen Kultur-preis alle zwei Jahre. In diesem Jahr wird der Preis für den Bereich Kulturvermittlung (Literatur – Musik – Bildende Kunst – Medien) ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2017.
 
Der Kulturpreis besteht aus einem mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreis und zwei Förderpreisen in Höhe von jeweils 2.500 Euro. Die Förderpreise sind für jüngere Personen vorgesehen, die sich erfolgreich als Kulturschaffende oder in der Kulturvermittlung engagieren.
 
Der Preis wird an Personen verliehen, deren Werk Bezüge zur donau-schwäbischen Kultur hat. Angesprochen sind auch Einrichtungen und Initiativen, die kulturelle Angebote zur Geschichte und Kultur der Donauschwaben präsentieren.
 
Die vollständigen Informationen zur Ausschreibung dieses Preises sind auf der Internetseite des Hauses der Heimat des Landes Baden-Württemberg eingestellt (www.hdhbw.de). Für weitere Auskünfte steht das Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg auch telefonisch zur Verfügung (0711/66951-28).

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