„Der baden-württembergischen Polizei ist es auch 2016 verstärkt gelungen, die Strukturen der Organisierten Kriminalität aufzubrechen. Die Zahl der Ermittlungsverfahren in diesem Bereich ist im vergangenen Jahr von 36 auf 39 Fälle angestiegen – damit setzt sich der Aufwärtstrend aus dem Vorjahr fort. Die Täter waren dabei immer über Ländergrenzen hinweg aktiv, international oder überregional. Gerade deshalb ist der Informationsaustausch zwischen den betroffenen Ländern das A und O für eine wirkungsvolle Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Das hat der jüngste Schlag gegen die italienische Mafia in Baden-Württemberg gezeigt“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Anlass war die Vorstellung der Jahresberichte Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität 2016 heute in Stuttgart.
In einem Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der italienischen Mafia hat die Kriminalpolizeidirektion Rottweil in enger Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden, dem Zoll sowie den Finanzbehörden vor einigen Wochen 15 Beschuldigte festgenommen und umfangreiche Vermögenswerte gesichert. Den Beschuldigten werden unter anderem Rauschgiftkriminalität, schwere Gewalttaten, versuchter Mord sowie Raub und Erpressung vorgeworfen.
Neben dem Rauschgifthandel mit einem Anteil von 46,2 Prozent erstrecken sich die Tätigkeitsfelder im Bereich der Organisierten Kriminalität unter anderem auf Eigentums- (20,5 Prozent) und Wirtschaftskriminalität (12,8 Prozent).
In insgesamt 13 Verfahren hatten die Täter einen Bezug zum Rocker- bzw. rockerähnlichen Milieu. Schwerpunktmäßig ging es in diesen Verfahren um Rauschgifthandel/-schmuggel, Gewaltkriminalität sowie Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben. Im Bereich der rockerähnlichen Gruppierungen kam es in der Vergangenheit in Baden-Württemberg immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Gruppierungen „Osmanen Germania“ und „BAHOZ“. Während die Mitglieder der „Osmanen Germania“ als türkisch-nationalistisch gelten, stehen die Mitglieder der „BAHOZ“ für die Interessen der kurdischen Volksgruppe. Beide Gruppierungen sind bundesweit tätig. Ihre Auseinandersetzungen sind im Gegensatz zu anderen rockerähnlichen Gruppierungen oftmals stark politisch geprägt. Intensive Ermittlungen des Landeskriminalamts und der betroffenen Polizeipräsidien führten mittlerweile zu zahlreichen Festnahmen – auch von Drahtziehern der Gruppierungen. Damit konnte eine deutliche Beruhigung der Lage erreicht werden.
„Im Bereich der Wirtschaftskriminalität und der Korruption hat sich das Business Keeper Monitoring System (BKMS® System) als wertvolles Hilfsmittel erwiesen. Sonst wären Straftaten häufig nicht zur Anzeige gelangt“, so der Innenminister. Das BKMS® System ist ein webbasiertes anonymes Hinweisgebersystem zur frühzeitigen Aufdeckung von Straftaten, insbesondere aus dem Bereich der Korruptionsdelikte. Es bietet dem Mitteiler ein Höchstmaß an Anonymität und die Möglichkeit, unter Wahrung der IT- und Datensicherheit mit der Polizei in einen Dialog einzutreten und Unterlagen zu übermitteln. Im Bereich Korruption und Wirtschaftskriminalität gingen im Jahr 2016 insgesamt 121 Hinweise über das BKMS® System ein.
„Die Wirtschaftskriminalität hat zwar nur einen Anteil von 1,3 Prozent am gesamten Straftatenaufkommen, aber rund 55 Prozent des Vermögensschadens aller Straftaten entstanden im Jahr 2016 durch Wirtschaftskriminalität“, so Strobl. Diese Relation ist in den letzten zehn Jahren nahezu konstant geblieben. In der Gesamtschau sind die Fallenzahlen im Bereich Wirtschaftskriminalität im Jahr 2016 deutlich gesunken (- 24,9 Prozent); insbesondere der Rückgang der Betrugsstraftaten ist für die Entwicklung mitverantwortlich.
Die Berichte des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg zur Organisierten Kriminalität und zur Wirtschaftskriminalität sind unter dem Link https://lka.polizei-bw.de/statistiken/statistiken-und-jahresberichte-2016/
abrufbar.
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Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen oder unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.