Europäisches Parlament

Europawahl 2024

Flagge der Europäischen Union. Quelle: Fotolia

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Die vergangene Wahl zum 9. Europäischen Parlament fand in der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 statt, die kommende Europawahl wird am 9. Juni 2024 stattfinden.

Der Rat der Europäischen Union hat im Mai 2023 bestätigt, dass die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament im Zeitraum vom 6. Juni bis 9. Juni 2024 stattfinden werden. Nach § 4 des Europawahlgesetzes (EuWG) in Verbindung mit § 16 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes hat die Wahl in der Bundesrepublik Deutschland an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag zu erfolgen. Die Bundesregierung hat daher nach § 7 EuWG mit Bekanntmachung vom 10. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 213) den 9. Juni 2024 als Wahltag für die Europawahl bestimmt.

Das Europawahlrecht ist ein reines Verhältniswahlrecht. Deshalb gibt es bei der Europawahl im Gegensatz zu den Bundestags- und Landtagswahlen keine Wahlkreise. Der Wähler hat eine Stimme. Wahlvorschläge können für ein Bundesland ("Landesliste") oder als gemeinsame Liste für alle Länder ("Bundesliste") beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.

Unabhängig vom Wahltermin können für die kommende Europawahl gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 EuWG die innerparteilichen Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlungen (seit 1. Januar 2023) und die Wahlen der Bewerber (seit 1. April 2023) durchgeführt werden. Bei diesen Wahlen können, nachdem das Wahlalter für die Europawahlen gemäß Artikel 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 11. Januar 2023 von 18 auf 16 Jahre herabgesenkt wurde und sofern die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen gegeben sind, erstmals auch 16- und 17-Jährige teilnehmen. Für die Bewerber wurde die Altersgrenze nicht gesenkt, sie müssen nach wie vor volljährig sein.

Ausführliche Informationen zur Europawahl finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.

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