Wählerverzeichnis

Wahlteilnahme bei Umzug

Gepackte Umzugskisten in einem leer geräumten Zimmer. Quelle: Fotolia

Die Gemeinde stellt für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis auf, in das von Amts wegen alle Personen eingetragen werden, die an einem bestimmten Stichtag ihre Hauptwohnung in diesem Wahlbezirk haben und voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind. Bei den Europawahlen gelten für wahlberechtigte Unionsbürger zum Teil abweichende Regelungen.

Bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen erfolgt bei einem Umzug keine automatische Änderung des Wählerverzeichnisses! Wenn Sie an Ihrem neuen Wohnort wählen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können bei der neuen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies geht jedoch nur bis zum 21. Tag vor der Wahl. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde ist keine Umtragung in den neuen Wahlbezirk möglich.
  • Sie können bei der alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und damit in einem Wahllokal Ihrer neuen Gemeinde wählen, jedoch nur wenn diese zum gleichen Wahlkreis oder bei Europawahlen zum gleichen Landkreis gehört.
  • Sie können bei der alten Gemeinde einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen und per Briefwahl wählen.

Bei Kommunalwahlen gelten wegen der örtlichen Begrenzung der Wahlen zum Teil abweichende Regelungen.

Bei einem Wegzug aus dem jeweiligen Wahlgebiet vor dem Wahltag (zum Beispiel bei Bürgermeisterwahlen aus der Gemeinde oder bei Landtagswahlen aus Baden-Württemberg) erlischt Ihr Wahlrecht!

Für Volksabstimmungen gilt Entsprechendes wie für Parlamentswahlen, für Bürgerentscheide wie für Bürgermeisterwahlen.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung.