Die Ausgestaltung und Bemessung der Förderung nach dem Rettungsdienstgesetz regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD).
Im Rahmen der Festbetragsfinanzierung gewährt das Land seinen Leistungsträgern einen Zuschuss zu den Kosten der Ausbildung von Rettungshelferinnnen / -helfer und Rettungssanitäterinnen / -sanitäter sowie einen Zuschuss zu den regelmäßig anfallenden Verwaltungskosten.