Zuschüsse

Förderung des Rettungsdienstes

In der Notfallrettung gewährt das Land vor allem Zuschüsse zum Bau von Rettungswachen. Die Sonderrettungsdienste (Berg- und Wasserrettung) erhalten darüber hinaus Zuschüsse für die Beschaffung von Rettungsmitteln.

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Geldscheine

Die Ausgestaltung und Bemessung der Förderung nach dem Rettungsdienstgesetz regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD). 

Im Rahmen der Festbetragsfinanzierung gewährt das Land seinen Leistungsträgern einen Zuschuss zu den Kosten der Ausbildung von Rettungshelferinnnen / -helfer und Rettungssanitäterinnen / -sanitäter sowie einen Zuschuss zu den regelmäßig anfallenden Verwaltungskosten.