Frühzeitig beantragen

Briefwahl

Wahlbrief wird in einen Postkasten geworfen. Quelle: Fotolia

Bei allen Wahlen können Sie auch per Briefwahl wählen. Die Unterlagen können Sie mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck oder vielerorts auch direkt über das Internet bei Ihrer Gemeindeverwaltung anfordern.

Fordern Sie Ihre Briefwahlunterlagen bitte möglichst frühzeitig an. Sowohl die Übersendung der Unterlagen an Sie als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins Ausland. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen übersandt, sobald die Stimmzettel vorliegen.

Bei der Ausübung der Briefwahl beachten Sie bitte die mitübersandten Hinweise genau. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihre Stimmabgabe ungültig ist!

Der rote (bei Kommunalwahlen teilweise auch gelbe) Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (spätestens 18:00 Uhr) bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle sein. Für die rechtzeitige Rücksendung müssen Sie selbst sorgen. Bei Versand durch ein Postunternehmen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl aufgegeben werden, bei entfernter liegenden Orten noch früher, da sonst nicht mit einer rechtzeitigen Zustellung gerechnet werden kann. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief möglichst bald bei einem Postamt per Luftpostbeförderung aufgegeben werden. Sie können den Wahlbrief auch bei der angegebenen Stelle abgeben. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn der rechtzeitige Eingang bei Versand durch das Postunternehmen nicht mehr sicher ist. Bei verspätetem Eingang kann Ihre Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.

Für Volksabstimmungen und Bürgerentscheide gilt Entsprechendes.

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