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Innenminister Thomas Strobl stellt Maßnahmenpaket im Nachgang an die mutmaßliche Vergewaltigung in Freiburg vor

Vor dem Hintergrund der mutmaßlichen Vergewaltigung einer jungen Frau in Freiburg und der Festnahme von derzeit acht Tatverdächtigen hat der Innenminister Thomas Strobl am heutigen Freitag, 02. November 2018, in Stuttgart ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Das Paket umfasst zum einen Maßnahmen zur Fortschreibung der erfolgreichen Freiburger Sicherheitspartnerschaft „Sicherer Alltag“ zwischen Stadt und Land und zum anderen Maßnahmen im Umgang mit straffälligen Ausländern. 

Sicherheitspartnerschaft „Sicherer Alltag“ in Freiburg

„Im März 2017 haben wir gemeinsam mit der Stadt Freiburg die Partnerschaft „Sicherer Alltag“ vereinbart. Im engen Schulterschluss mit der Stadt Freiburg ist es uns seitdem gelungen, die damals angespannte Sicherheitslage erheblich zu verbessern und damit dem schwindenden Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung entgegenzuwirken“, so Innenminister Thomas Strobl.

Zur Veranschaulichung: Im Jahr 2017 ist die Gewaltkriminalität in ganz Freiburg um rund fünf Prozent zurückgegangen. In der Freiburger Altstadt mit ihren Brennpunkten um sogar über 16 Prozent. Auch im Jahr 2018 zeichnen sich weitere deutliche Rückgänge für das Stadtgebiet Freiburg ab.

Im Bereich aller Sexualdelikte hat sich dagegen die Situation in Freiburg nicht entspannt. Schwere Straftaten auf diesem Sektor belasten das Sicherheitsgefühl der Freiburgerinnen und Freiburger erneut.

„Nach der mutmaßlichen, furchtbaren Vergewaltigung in der Nacht vom 13. auf 14. Oktober 2018 haben wir uns die Situation in Freiburg natürlich noch einmal ganz genau angeschaut und zusammen mit dem Oberbürgermeister Martin Horn über mögliche Maßnahmen zur Intensivierung der Sicherheitspartnerschaft beraten. Und für uns ist klar: Wir werden unsere erfolgreiche Schwerpunktarbeit fortführen und in drei Handlungsfeldern weiterentwickeln“, so der Innenminister.

Personelle Verstärkung

„Ein wesentlicher Baustein unserer erfolgreichen Sicherheitspartnerschaft ist die stärkere Präsenz von Polizei und kommunalem Ordnungsdienst. Diese Präsenz wollen wir verstetigen und nochmals ausbauen – um die Kriminalität weiter zu senken, aber auch um das Sicherheitsgefühl der Menschen in Freiburg zu stärken“, so der Innenminister.

Die seit letztem Jahr erfolgte personelle Verstärkung der Polizei in Freiburg wird unbefristet und langfristig fortgeführt. Darüber hinaus wird das Polizeipräsidium Freiburg nochmals zielgerichtet mit weiterem Personal unterstützt. Zum einen: Im Entwurf unseres Nachtragshaushalts sind für jedes regionale Polizeipräsidium drei Stellen für sog. Ermittlungsassistenten vorgesehen. Dem Polizeipräsidium Freiburg sollen insgesamt fünf dieser Stellen zugewiesen werden. „Das ist eine ganz bewusst getroffene Entscheidung, die über die vorgesehene landesweite Verteilung deutlich hinausgeht. Mit diesen zusätzlichen Kräften wird es uns gelingen, die Ermittler der Kriminalpolizei für die Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben gezielt zu entlasten. Hierdurch ist es möglich, die Präsenzmaßnahmen in Freiburg gerade im Hinblick auf schwere und umfangreiche Ermittlungsverfahren noch effektiver zu unterstützen“, so der Minister Thomas Strobl.

Darüber hinaus werden wir die im landesweiten Vergleich bereits enormen Unterstützungsleistungen nochmals ausbauen, um die wahrnehmbare Präsenz der Polizei für die Bürgerinnen und Bürger zu steigern. So stärken zum Beispiel auch weitere Polizeireiter das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. „Ich gehe davon aus, dass die Stadt Freiburg die Präsenz des städtischen Vollzugsdienstes ebenfalls erhöht“, so der Minister.

Gezielte Fahndungs- und Sicherheitstage

Wir werden in Freiburg gezielte Fahndungs- und Sicherheitstage durchführen. Diese dienen zum einen der Bekämpfung der Kriminalität im öffentlichen Raum. Hier wird die Polizei schwerpunktmäßig das Freiburger Nachtleben und in dem Zusammenhang die Rauschgiftkriminalität, den Identitätsbetrug aber auch Verstöße gegen gewerbe- und jugendrechtliche Vorschriften in den Blick nehmen. Hierbei werden alle notwendigen Experten des Polizeipräsidiums Freiburg, des Polizeipräsidiums Einsatz, des Landeskriminalamts und der Stadt Freiburg Hand in Hand gegen die-se Kriminellen vorgehen. „Unser Signal ist klar: Rechtswidriges Treiben wird von uns nicht toleriert – dem wird unsere Polizei ganz konsequent einen Riegel vorschieben“, so der Innenminister.

Gleichzeitig werden wir nach dieser schrecklichen Tat auch die Anliegen der Bevölkerung und deren Fragen an die Stadt und Polizei aufgreifen. Wir werden sehr zeitnah Anliegen und Fragen in lokalen Sicherheitskonferenzen im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern beantworten und darüber hinaus auch präventiv mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. „Mir ist es ein persönliches Anliegen, mit speziellen und von vielen Schultern getragenen Präventionsmaßnahmen und –hinweisen gerade jungen Menschen Halt und Orientierung in dieser doch so dynamischen Welt zu geben“, so Innenminister Thomas Strobl.

Regionaler Sonderstab gefährliche Ausländer

„Anfang des Jahres haben wir einen Sonderstab gefährliche Ausländer eingerichtet. Er kümmert sich intensiv und ganz gezielt um eine kleine, aber besonders problematische Gruppe von Ausländern: um ausreisepflichtige Ausländer, die immer wieder und zum Teil auch heftig Probleme bereiten – um Straftäter, insbesondere um Mehrfach- und Intensivstraftäter, um Gefährder, sowie um solche, die bewusst und nachhaltig gegen die Regeln eines geordneten Zusammenlebens verstoßen und sich hartnäckig, dauerhaft als nicht integrierbar erweisen. Dieser Sonderstab hat sich in den ersten zehn Monaten absolut bewährt. Dieses Erfolgsmodell wollen wir jetzt in die Fläche bringen – und in Freiburg eine erste regionale Außenstelle des Sonderstabs einrichten“, so der Innenminister Thomas Strobl.

Es wird zunehmend deutlich: Alle ausländischen Mehrfach- und Intensivtäter können nicht zentral allein durch den Sonderstab im Innenministerium bearbeitet werden. „ Wir brauchen hierfür eine regionale Struktur unter Einbeziehung der Regierungspräsidien, der regionalen Polizeipräsidien, der Staatsanwaltschaften, des Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.  Diese notwendige und angestrebte Regionalisierung werden wir jetzt zunächst für den Bereich Freiburg ins Auge fassen“, so der Innenminister.

Umgang mit straffälligen Ausländern

Personen, die die Sicherheit unseres Landes gefährden, und Personen, die schwere Straftaten begangen haben, sollten in sichere Gebiete Syriens abgeschoben werden

Die Innenministerkonferenz hat beschlossen, dass bis Ende dieses Jahres grundsätzlich keine vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer nach Syrien abgeschoben werden können. Dieser Beschluss beruht auf einer Lageeinschätzung des Bundes aus dem Jahr 2012. „Wir brauchen eine belastbare und aktuelle Grundlage, um zu klären, ob es in Syrien mittlerweile Gebiete gibt, die schutzsuchenden Menschen eine sichere inländische Fluchtalternative bieten. Deshalb werde ich mich dafür einsetzen, dass jetzt die Beurteilung der Sicherheitslage für Syrien aktualisiert wird“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

In einem ersten Schritt werde der Innenminister bei der in Kürze stattfindenden Innenministerkonferenz am 29./30.11.2018 in Magdeburg einen entsprechenden Vorstoß unternehmen. „Unser Ziel ist ganz klar: Menschen, die die Sicherheit unseres Landes gefährden, Personen, die schwere, gar schwerste Straftaten begangen haben, müssen wenn irgend möglich rückgeführt werden.“

Asylberechtigten und Subsidiär Schutzberechtigten, die eine schwere Straftat begehen, muss der Schutzstatus leichter entzogen werden können

Ausländer, die als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, genießen einen hohen Schutz. Der Entzug dieses Schutzstatus ist aufgrund völker- und europarechtlicher Vorgaben nur unter strengen Voraussetzungen möglich. „Wir bekennen uns zu diesem hohen Schutzniveau. Menschen, die vor Gewalt fliehen, in einem Land um Leib und Leben fürchten müssen, denen müssen wir helfen, ohne Wenn und Aber. Wenn jemand aber sein Gastrecht missbraucht, hier schwere und schwerste Straftaten begeht, dann müssen wir das genauso konsequent verfolgen. Das muss dann auch dazu führen, dass einem Straftäter sein Aufenthaltsstatus durch eine Ausweisung entzogen wird“, so der Innenminister.

Auch wenn eine Abschiebung des Ausländers nicht immer (gleich) möglich ist, könnten in der Konsequenz der Aufenthalt überwacht oder der Flüchtlingsausweis entzogen werden. „Das Signal, das ankommt, ist glasklar: Wer diese Probleme macht, an den gehen wir besonders ran, um ihn außer Landes zu bringen – und wenn das nicht schnell gelingt, stehen wir ihm auf die Füße, haben ihn genau im Blick, sanktionieren ihn mit allem, was der Instrumentenkasten des Rechtsstaates beinhaltet“, so der Innenminister. Deshalb werde Baden-Württemberg sich auf Bundesebene dafür einsetzen, die Kriterien für die aufenthaltsrechtlichen Sanktionen unterhalb einer Abschiebung zu überarbeiten und die Hürden zu senken. Dazu gehören auch Anpassungen im Leistungsrecht.

Vor jeder Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der aus humanitären Gründen gewährt wurde, muss nochmals eingehend geprüft werden, ob die Angaben zum Herkunftsstaat zutreffen

Die Anerkennung einer Asylberechtigung, einer Flüchtlingseigenschaft oder die Gewährung subsidiären Schutzes steht und fällt mit der Herkunft des Antragstellers. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wer falsche Angaben gemacht oder in sonstiger Weise über seine Identität oder Herkunft getäuscht hat, muss damit rechnen, dass sein Schutzstatus widerrufen wird und er ein gesichertes Aufenthaltsrecht verliert.

„Korrekte Angaben sind das tragende Fundament dafür, dass wir Men-schen Schutz gewähren. Deshalb müssen wir jede Möglichkeit ausschöpfen, um Täuschungen ans Tageslicht zu bringen. In Zukunft muss vor jeder Verlängerung eines Aufenthaltstitels, der aus humanitären Gründen gewährt wurde, nochmals eingehend und umfassend geprüft werden, ob die Angaben zum Herkunftsstaat zutreffend sind oder ob zwischenzeitlich, etwa aufgrund neuerer Erkenntnisse, Zweifel an früheren Angaben oder Feststellungen bestehen“, so der Innenminister. Zum Beispiel: Wenn ein vorgeblich syrischer Staatsangehöriger in der Vergangenheit bereits ein Visum für die EU beantragt hat und damals einen ägyptischen Pass vor-gelegt hat, dann lässt sich dies im Zweifel über einen Abgleich mit dem Visa-Informations-System herausfinden.

Ausländerbehörden, Polizei und Justiz müssen gemeinsam die Ermittlungs- und Strafverfahren priorisieren, damit bei schweren Straftaten schnellstmöglich konkrete aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Der Rechtsstaat muss bei Mehrfach- und Intensivtätern sowie brutalen Straftätern mit aller Konsequenz reagieren. Straftaten durch ausländische Mehrfach- und Intensivtäter sowie der Aufenthalt von Ausländern, die die Sicherheit unseres Landes gefährden, können in besonderem Maße das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates beeinträchtigen. Dies gilt umso mehr, wenn es sich hierbei um Personen handelt, die vordergründig um Schutz unserer Gesellschaft bitten.

„Alle sicherheitsrelevanten Stellen – Polizei, Justiz, aber auch die Ausländerbehörden – müssen gemeinsam so arbeiten, dass sie bei Intensiv- und Mehrfachtätern und bei denjenigen, die eine Gefahr für die Innere Sicherheit darstellen, auf die Überholspur ziehen mit dem Ziel, noch frühzeitiger alle möglichen ausländerrechtlichen, und vor allem aufenthaltsbeendenden Maßnahmen zu prüfen und vollumfassend auszuschöpfen“, so der Innenminister. Das heißt: In den Fällen, in denen eine Aufenthaltsbeendigung in Anbetracht der zu erwartenden juristischen Sanktion erfolgsversprechend ist, brauchen wir eine landesweit abgestimmte und enge Verzahnung zwischen den Ausländerbehörden, der Polizei sowie den Justizbehörden mit dem Ziel, schnelle Sanktionen zu treffen. Gemeinsam müssen die anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren priorisiert werden und beschleunigt bearbeitet werden.

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