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Innenminister Thomas Strobl: „Das Land steht zu seiner Aussage: „Wir lassen die Stadt- und Landkreise nicht auf den Kosten der vorläufigen Unterbringung sitzen“

Araberinnen mit Kopftuch. Quelle: Fotolia.

„Die Stadt- und Landkreise haben bei der Unterbringung von Flüchtlingen eine enorme Aufgabe bewältigt. Das Land wird die Kosten der vorläufigen Unterbringung mit einer nachlaufenden Spitzabrechnung ausgleichen – das haben wir klar im Koalitionsvertrag festgeschrieben und das werden wir auch so umsetzen. Zu den Einzelheiten stehen wir derzeit in sehr guten und konstruktiven Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl heute in Stuttgart. Zuvor hatte er im Kabinett über die Kostenerstattung des Landes an die Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen berichtet.

„Die notwendigen Kosten, die die Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung aufwenden, erhalten sie durch das Land erstattet. Das sind wir den Stadt- und Landkreisen auch schuldig – sie tragen wesentlich zur Bewältigung des Flüchtlingszugangs bei und werden hier als untere staatliche Behörde, das heißt für das Land, tätig. Die Kommunalen Landesverbände können darauf vertrauen, dass sie die notwendigen aufgewendeten Kosten ersetzt bekommen. Gleichzeitig soll auch niemand mehr zurückbekommen, als er ausgegeben hat“, erklärte Strobl. „Es hat sich gezeigt, dass das bisherige System der Erstattung über Pauschalen nicht zu diesem Ergebnis führt. Bei Pauschalen kommt es zwangsläufig zu Unter- bzw. Überkompensationen. Stattdessen müssen die tatsächlich aufgewendeten und geprüften Kosten angemessen erstattet werden.“
In Baden-Württemberg besteht, anders als in den meisten anderen Bundesländern, ein dreistufiges Aufnahmesystem: Nach Abschluss der Unterbringung in Einrichtungen der Erstaufnahme des Landes werden die Flüchtlinge zur vorläufigen Unterbringung in die Land- und Stadtkreisen verteilt. Dort werden die Flüchtlinge von den unteren Aufnahmebehörden (Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise) in der Regel bis zum Abschluss des Asylverfahrens, jedoch maximal für die Dauer von 24 Monaten, in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen untergebracht. Im Anschluss daran werden sie den kreisangehörigen Gemeinden zur sogenannten Anschlussunterbringung zugeteilt.

Im Jahr 2015 kamen rund 79.300 Asylerstantragsteller aus Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in die Stadt- und Landkreise zur vorläufigen Unterbringung. Im Jahr 2016 waren es rund 49.500. Im laufenden Jahr 2017 wurden rund 5.400 Asylerstantragsteller auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erstattet das Land den Stadt- und Landkreisen für die Ausgaben der vorläufigen Unterbringung je Flüchtling eine einmalige Pro-Kopf-Pauschale. Diese Pauschale beträgt für Asylbewerber aktuell rund 14.000 Euro. Da sich eine pauschale Kostenerstattung bei hohen Flüchtlingszahlen als nicht sachgerecht gezeigt hat, wurden erstmals im Jahr 2014 nachlaufend neue, kreisindividuelle Pauschalen berechnet und festgesetzt. Im Koalitionsvertrag vereinbarte die Landesregierung, eine ähnliche nachlaufende Spitzabrechnung auch für die Kreisausgaben in den Jahren 2015 und 2016 vorzunehmen.

„Derzeit berechnet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Beträge für das Jahr 2015. Die bisherigen Ergebnisse und Auswertungen der laufenden Überprüfung zeigt: Während einige Stadt- und Landkreise offenbar mit Nachzahlungen rechnen könnten, die ihre tatsächlichen Ausgaben im Abrechnungszeitraum teils erheblich übersteigen, würden die tatsächlichen Ausgaben anderer Kreise am Ende wohl nicht vollständig erstattet“, so Strobl. „Deshalb werden wir sowohl auf Fach- als auch auf politischer Ebene die bisherigen konstruktiven Gespräche vertrauensvoll und ergebnisorientiert fortsetzen. Ich bin zuversichtlich, dass wir dann einen guten Erfolg, der den berechtigten Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt, erzielen werden.“

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