Barrierefreiheit

Wahlteilnahme von Behinderten

Parkplatz für Behinderte. Quelle: Fotolia

Bei Bundestags-, Landtags-, Europa- und Kommunalwahlen sollen die Wahlräume nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, vor allem Behinderten und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung, die Teilnahme an der Wahl möglichst leicht gemacht wird.

Die Gemeindeverwaltungen teilen frühzeitig mit, welche Wahlräume barrierefrei sind. Aus organisatorischen Gründen werden aber leider nicht alle Wahlräume behindertengerecht zugänglich sein. Wenn es Ihnen auf Grund einer Körperbehinderung nicht möglich ist, den Ihnen zugewiesenen Wahlraum (ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben) aufzusuchen, können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Wahlschein beantragen (ein Antrag ist der Wahlbenachrichtigung beigefügt). Damit können Sie

  • entweder in einem anderen, behindertengerechten Wahllokal
  • oder durch Briefwahl wählen.

Bitte erkundigen Sie sich notfalls rechtzeitig vor der Wahl bei Ihrer Gemeindeverwaltung, ob Ihr Wahllokal oder welche anderen Wahllokale behindertengerecht sind, und beantragen Sie gegebenenfalls die Ausstellung eines Wahlscheins und die Ausgabe von Briefwahlunterlagen.

Körperbehinderte Wahlberechtigte, die ihre Stimme nicht allein abgeben können, können sich von einer Person ihres Vertrauens helfen lassen. Dies gilt sowohl für die Wahl im Wahllokal als auch für die Briefwahl. Im Wahlraum kann auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe gebeten werden. Jede Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

Für Volksabstimmungen und Bürgerentscheide gilt Entsprechendes.

Bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen ist für blinde oder sehbehinderte Wähler ausdrücklich die Verwendung von Stimmzettelschablonen zugelassen.

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