Volksbegehren

Volksbegehren Artenschutz - "Rettet die Bienen"

Blumen in einem Getreidefeld.

Das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ ist nicht zustande gekommen.

Der Landesabstimmungsausschuss hat am 17. Juli 2020 festgestellt, dass das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ nicht zustande gekommen ist. 

Nachdem das Volksbegehren zum Artenschutz am 14. August 2019 vom Innenministerium für zulässig erklärt worden war, hatten die in Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger vom 24. September 2019 bis zum 23. März 2020 die Möglichkeit, das Volksbegehren durch ihre Unterschrift bei der freien Sammlung zu unterstützen. Vom 18. Oktober 2019 bis zum 17. Januar 2020 hatten sie zudem in allen 1101 Gemeinden Baden-Württembergs die Möglichkeit, sich bei ihrer Wohnortgemeinde im Rahmen der amtlichen Sammlung in eine Unterstützungsliste einzutragen.

Ursprünglich war die Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 
8. April 2020, zeitnah nach Ende der Eintragungsmöglichkeit, anberaumt, sie musste coronabedingt jedoch mehrfach verschoben werden.

Zusammenfassung des Ergebnisses

Für das Zustandekommen des Volksbegehrens wäre die Unterstützung von mindestens 10 % der bei der letzten Landtagswahl Wahlberechtigten (das sind 768 347 Personen) erforderlich gewesen.

Der Landesabstimmungsausschuss hat festgestellt, dass sich insgesamt 17 446 zum Landtag Wahlberechtigte in amtlicher und freier Sammlung eingetragen haben, nur 0,2 % der Wahlberechtigten zur Landtagswahl 2016. Da das erforderliche Quorum damit bereits durch die Eintragungen insgesamt bei weitem nicht erreicht wurde, musste der Landesabstimmungsausschuss keine Entscheidung über die Gültigkeit der fraglichen Eintragungen treffen. Dies ist in der Stimmordnung so vorgesehen.

Das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg bekannt gemacht. Die einzelnen Ergebnisse der Stimmkreise und Gemeinden sind in das Internetangebot des Statistischen Landesamtes eingestellt.

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