Der Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen, sogenannten NGA-Netzen, wird in Gebieten, in denen die Datenübertragungsrate unter 30 Megabit pro Sekunde liegt und in denen in absehbarer Zeit kein marktwirtschaftlicher Ausbau erfolgt, gefördert.
Sie wollen Ihre Kommune gigabitfähig machen? Dann sind Sie hier richtig.
1. Feststellung des Ausbaugebiets
Ein Gebiet darf nur dann gefördert ausgebaut werden, wenn es unterversorgt ist, also ein sog. weißer Fleck vorliegt. In weißen Flecken beträgt die Datenübertragungsrate weniger als 30 Megabit pro Sekunde. Diese unterversorgten Gebiete lassen sich mit dem Breitbandatlas des Bundes identifizieren Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden.
2. Wird das Gebiet in absehbarer Zeit ausgebaut?
Gibt es ein Unternehmen, das in innerhalb absehbarer Zeit von drei Jahren in dem betreffenden Gebiet eine NGA-Breitbandinfrastruktur bauen möchte? Um dies nachzuweisen, muss eine Markterkundung durchgeführt werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn kein privatwirtschaftliches Unternehmen ein Ausbauinteresse im Rahmen des Markterkundungsverfahrens angekündigt hat.
3. Prüfung: Bundes- oder Landesförderung?
Für Breitbandprojekte mit dem Ausbauziel eines flächendeckenden FTTB-Netzes (einschließlich eines überregionalen Backbone-Netzes) ist die Bundesförderung (siehe unten) vorrangig. Soll der Ausbau eines Gewerbegebietes oder die Anbindung von Schulen, sonstigen Bildungseinrichtungen oder Krankenhäusern erfolgen? Dazu bietet die Bundesförderung im Rahmen eines Sonderaufrufes die Möglichkeit Fördermittel zu erhalten.
Die Förderung isolierter überregionaler Backbone-Netze, die vorerst noch ohne Ortsnetz realisiert werden sollen, FTTB-Anschlüsse für den gewerblichen Bedarf im Wohn- und Mischgebiet und bei überlangen Kupferkabeln sowie FTTC-Netze für den privaten Bedarf sind über das Landesförderprogramm möglich. Die nachfolgende Übersicht soll bei der Wahl des richtigen Förderprogramms eine erste Übersicht bieten.
Ausbauziel | Förderprogramm |
Backbone-Netze | In Verbindung mit dem Ortsnetzausbau > Bundesförderung. Ausnahme: Isoliert (ohne Ortsnetzausbau) > Landesförderung möglich. |
FTTC für Privathaushalte | Landesförderung möglich |
FTTB für Privathaushalte, | Landesförderung möglich |
FTTB für den gewerblichen Bedarf außerhalb von Gewerbegebieten, Industriegebieten sowie Häfen | Landesförderung möglich |
FTTB für den gewerblichen Bedarf in Gewerbegebieten, Industriegebieten sowie Häfen | Bundesförderung |
FTTB für die Anbindung von Schulen | Bundesförderung Ausnahme: Wenn Schulen nicht einzeln, sondern im Zuge einer Erschließung von Wohn- und Mischgebieten mit erschlossen werden > Landesförderung möglich. |
4. Wer bekommt den Förderantrag?
Wir bitten um postalische Übersendung des unterschriebenen Förderantrags mit allen Unterlagen sowie der Erklärungen an folgende Anschrift:
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
Kompetenzzentrum Breitbandausbau
Postfach 10 34 65,
70029 Stuttgart
Alle Planungsunterlagen senden Sie uns bitte elektronisch an die Postfächer
- breitband-sfr@im.bwl.de für Projekte in den Regierungsbezirken Stuttgart/Freiburg oder
- breitband-katue@im.bwl.de für Projekte in den Regierungsbezirken Karlsruhe/Tübingen.
Checkliste:
- Antragsformular
- Auszug Breitbandatlas (Nachweis der Unterversorgung)
- Gültige Markterkundung
- Projektbeschreibung
- Detailplanung
- FTTB-Planung für die Kommune
- Versorgerabfrage
- Bescheinigung LfK
- Bescheinigung Rechtsaufsichtbehörde (Finanzierung)
- Abstimmung mit anliegenden Kommunen und dem Landkreis
5. Sie hören von uns:
Sobald Ihr Antrag bewilligt ist, lädt Sie der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, nach Stuttgart ein, um den Förderbescheid persönlich zu überreichen.
Förderziel des Landes Baden-Württemberg ist die Schaffung von gigabitfähigen Infrastrukturen. In einem ersten Schritt soll flächendeckend eine Datenübertragungsrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde erreicht werden.
Wichtig ist uns dabei vor allem der effiziente Ressourceneinsatz, finanziell und fachlich. Aus diesem Grund fördert das Land ganz unterschiedliche Breitbandmaßnahmen:
- Planung und Aufbau von gigabitfähiger Breitbandinfrastruktur
- einmalige Anschubfinanzierung des Netzbetriebes
- Unterstützung bei der Pacht gigabitfähiger Breitbandinfrastruktur
Den Förderantrag können Sie nun auch online über das Serviceportal Baden-Württemberg einreichen: Antragsstellung im Landesförderprogramm. Bis zum 31.03.2021 können die Anträge weiterhin auch per E-Mail gestellt werden.
Die Verwaltungsvorschrift, die Datenschutzerklärung, den Leitfaden, die GIS-Nebenbestimmungen BW, das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit sowie die Antrags- und Abrechnungsunterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Breitbandvorhaben, die nach dem Bundesförderprogramm gefördert werden, im Rahmen der Mitfinanzierung. Wann die Bundesförderung vorrangig zu beantragen ist, entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zur VwV Breitbandförderung.
Den Förderantrag können Sie nun auch online über das Serviceportal Baden-Württemberg einreichen: Antragsstellung im Bundeskofinanzierungprogramm. Bis zum 31.03.2021 können die Anträge weiterhin auch per E-Mail gestellt werden.
Die Verwaltungsvorschrift Breitbandmitfinanzierung, GIS-Nebenbestimmungen BW, das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit sowie Antrags- und Abrechnungsunterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm finden Sie auf den Seiten der ateneKOM.
Weitere Informationen zum Breitbandförderprogramm des Bundes finden Sie auch auf den Seiten des BMVI.
Für allgemeine Anfragen:
breitband@im.bwl.de
Erreichbarkeit
Kompetenzzentrum Breitbandausbau:
Tel.: 0711 / 231-3743
Tel.: 0711 / 231-3748
Regierungsbezirke
Stuttgart und Freiburg
breitband-SFR@im.bwl.de
Regierungsbezirke
Karlsruhe und Tübingen
breitband-KATUE@im.bwl.de