Opfer eines Cyberangriffs? Cyber-Ersthilfe BW startet am 1. Juli 2022
Die Cyber-Ersthilfe BW ist seit dem 1. Juli 2022 unter der Nummer 0711-137-99999 erreichbar!
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Cyberangriffs geworden zu sein, melden Sie sich bei uns. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung, geben Ihnen erste Hilfestellungen und nennen Ihnen Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können.
Im Folgenden beantworten wir einige wichtige Fragen rund um die neue Cyber-Ersthilfe Baden-Württemberg.
Die Cyber-Ersthilfe BW ist seit dem 1.Juli 2022 die zentrale Kontakt- und Meldestelle für Cybersicherheitsvorfälle in Baden-Württemberg. Sie übernimmt die erste Einordnung von Verdachtsfällen und vermittelt die Anrufenden zur weiteren Fallbehandlung an zielgruppenspezifische Anlaufstellen weiter, sollte der Fall mit den ersten Hilfestellungen nicht gelöst werden können.
Die Cyber-Ersthilfe BW übernimmt die erste Einordnung der gemeldeten Cyber-Verdachtsfälle, gibt den Anrufenden Basis-Hilfestellungen und nennt ihnen zielgruppenspezifische Anlaufstellen für die weitere Analyse und Bearbeitung ihrer Fälle. Dies können beispielweise im Falle von Behörden die CSBW (CERT BWL) selbst sein, im Fall von Kommunen der zuständige IT-Dienstleister Komme.ONE.
Im Anschluss an das Telefonat werden den Anrufenden eine zusammenfassende Erstanalyse, fallbezogene Handlungsoptionen sowie die Auflistung der Anlaufstellen auf einer gesicherten Cloud-Plattform passwortgeschützt und befristet für eine Woche zur Verfügung gestellt.
Die Cyber-Ersthilfe BW arbeitet zielgruppenübergreifend. Der Service steht den folgenden Institutionen und Personen zur Verfügung:
- Landesverwaltung in Baden-Württemberg inkl. aller nachgeordneten Bereiche sowie Unternehmen von besonderem öffentlichem Interesse
- Unternehmen mit Landesbeteiligung
- Kommunen in Baden-Württemberg und Unternehmen in kommunaler Trägerschaft
- Wirtschaftsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg
- Staatliche Schulen, Hochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg
- Alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg
Die Cyber-Ersthilfe BW bietet einen 24/7-Service für alle zuvor genannten Zielgruppen. Sie ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar.
Beim Verdacht Opfer, eines Cyber-Angriffs beispielweise durch Verschlüsselung von IT-Systemen geworden zu sein, ist die Cyber-Ersthilfe BW der richtige Ansprechpartner. Die Cyber-Ersthilfe BW übernimmt dabei die erste Einordnung und bespricht mit den Anrufenden die möglichen nächsten Schritte und nennt ihnen die für sie passenden Anlaufstellen. Eventuell erforderliche weitere Beauftragungen Dritter für weitere Unterstützungsleistungen sind allerdings direkt mit den passenden Anlaufstellen oder Unternehmen zu vereinbaren.
Was ist ein Cyber-Angriff?
Ein Cyber-Angriff findet im Cyber-Raum (Internet und vergleichbare digitale Netze) statt und ist in vielen Fällen mit einem potenziellen Schaden verbunden. Cyber-Angriffe sind absichtliche Handlungen. Ergebnis eines Cyber-Angriffs kann beispielsweise der komplette Stillstand aller IT-Systeme sein. Er kann sich damit also auf sämtliche verbundene Kommunikation, Anwendungen, Prozesse und verarbeitete Informationen auswirken. Formen von Cyber-Angriffen sind beispielsweise Phishingmails, Mails mit Schadsoftware oder unerlaubte Zugriffe über Fernwartungssoftware.
Bei der Cyber-Ersthilfe BW handelt es sich nicht um IT-Support im klassischen Sinne, sondern um die Erstanlaufstelle für Cyberangriffs-Verdachtsfälle in Baden-Württemberg. Bei allgemeinen Computer-Problemen wenden Sie sich bitte an entsprechende IT-Dienstleister.
Was unter einem Cyber-Angriff zu verstehen ist, lesen Sie unter der Frage „In welchen Fällen kann man sich an die Cyber-Ersthilfe BW wenden?“
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Cyber-Angriffs geworden zu sein, melden Sie sich bei uns. Wir unterstützen Sie bei der Einordnung, geben Ihnen erste Hilfestellungen und nennen Ihnen Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können.
Um den Hilfesuchenden bestmöglich und effizient zu helfen, stellen wir den Anrufenden einige Fragen. Diese folgen einem bestimmten Ablauf, um die Informationen zielgerichtet aufzunehmen und schnelle Hilfe zu ermöglichen. Neben der reinen Erhebung der Stammdaten (u. a. Kontaktdaten, Funktion der Institution, Sektor des Unternehmens oder Adresse) folgen Fragen zur Kategorisierung des Verdachtsfalls sowie der Schwere und des Schadens. Dadurch verschaffen sich unsere Mitarbeitenden während des Gesprächs einen schnellen Überblick über die vorliegende Situation und führen eine Erstbewertung durch. Basierend auf dieser Einordnung zeigen sie verschiedene Handlungsoptionen auf und benennen passende Anlaufstellen. Ferndiagnosen können zwar nie ein komplettes Bild wiedergeben, die Spezialisten können gegebenenfalls konkretere Sofortmaßnahmen empfehlen.
Uns ist bewusst, dass Angriffe auf die Cybersicherheit ein sehr sensibles Thema sind. Die Befürchtung ist häufig, dass das Bekanntwerden eines Vorfalls je nach Kontext – neben finanziellen Schäden – auch zu Imageschäden bei der jeweiligen Organisation führen kann. Vor diesem Hintergrund ist uns die Vertraulichkeit Ihrer Daten ein besonders wichtiges Anliegen.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 Satz 1 lit. b DSGVO, § 12 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 6 CSG zum Zwecke der Abwehr von Gefahren für die Cybersicherheit und zur Information und Beratung zur Cybersicherheit.
Datenschutzerklärung zur Cyber-Ersthilfe BW (PDF, nicht barrierefrei).
Im Falle von möglichen Straftaten, Geheim- und/oder Sabotageverdacht oder Datenpannen weist die Cyber-Ersthilfe BW ausdrücklich auf die möglichen Meldepflichten bei der Polizei, dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hin.
Behörden und sonstige öffentliche Stellen, die Kenntnis über einen mutmaßlich staatlich gesteuerten Cyberangriff / IT-Sicherheitsvorfall erlangen sowie Unternehmen bzw. Unternehmensteile die sich insbesondere in einer amtlichen Geheim- und/oder Sabotageschutzbetreuung befinden, werden zudem auf die Meldepflicht beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) hingewiesen.
Die Unterstützung durch die Cyber-Ersthilfe BW ist für Anrufende aus dem deutschen Festnetz kostenlos. Für einen Anruf aus dem Mobilfunknetz fallen je nach Tarif Ihres Anbieters die Kosten für den Anruf an. Für die Beratung der Cyber-Ersthilfe BW fallen für Sie keine Kosten an.