Fastnachtsbilanz

1.510 Fahrzeuglenker müssen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis oder mit einem Fahrverbot rechnen

Kelle für Polizeikontrollen mit Aufschrift "Halt Polizei".

Während der Fastnachtszeit (6. bis 28. Februar 2017) ereigneten sich in Baden-Württemberg 247 (2016: 243) Verkehrsunfälle, bei denen die Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Wie das Innenministerium am Donnerstag, 2. März 2017, in Stuttgart weiter mitteilte, seien bei diesen Unfällen 101 Personen (2016: 81) verletzt worden und ein Todesopfer (2016: 0) zu beklagen.

Insgesamt 1.510 Fahrzeuglenker (2016: 1.109) müssen jetzt mit dem Entzug der Fahrerlaubnis oder mit einem Fahrverbot rechnen, weil sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall verursachten oder weil sie bei den polizeilichen Alkohol- und Drogenkontrollen aufgefallen waren.

„Offenbar werden von einigen Fahrerinnen und Fahrern neben den stark erhöhten Unfallgefahren auch die rechtlichen Konsequenzen bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterschätzt. Eine konsequente Verkehrsüberwachung der Polizei während der Fastnachtszeit ist daher auch künftig notwendig“, sagte Landespolizeipräsident Gerhard Klotter abschließend.

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