Am 1. Mai 2011 hat sich der deutsche Arbeitsmarkt für die Bürger aus der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei, am 1. Januar 2014 für die Bürger aus Bulgarien und Rumänien und am 1. Juli 2015 für die Bürger aus Kroatien geöffnet.